Bremen (epd). Die Bremische Bürgerschaft hat am Mittwoch Neuregelungen für die Spielhallen und Wettvermittlungsstellen im Bundesland beschlossen, um den Schutz von Spielerinnen und Spielern zu erhöhen. Im Vordergrund der vom Landtag verabschiedeten Gesetzesänderungen steht die Suchtprävention. So wird beispielsweise der Mindestabstand zwischen Spielhallen und Wettstellen ab Ende 2024 auf 500 Meter verdoppelt. Auch der Mindestabstand zu Schulen muss künftig mindestens 500 Meter betragen.
Das Mindestalter zum Betreten der Betriebe wurde von 18 auf 21 Jahre angehoben, auch für die Bremer Spielbank. Die Anschlusspflicht an das Sperrsystem, mit dem sich Spielerinnen und Spieler bei Gefahr von Spielsucht selbst sperren lassen können, wird ausgeweitet. Sie soll künftig auch für Gaststätten gelten, in denen es Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gibt. Außerdem ist es in Spielhallen und Wettbüros künftig weder erlaubt, Speisen und Getränke abzugeben, noch den Verzehr zu dulden. Damit soll ihrer Funktion als soziale Treffpunkte entgegengewirkt werden. Für Bestandsbetriebe sollen Übergangsregelungen gelten.
Hintergrund der vom Senat vorgeschlagenen Beschlüsse ist der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2021 bundesweit in Kraft getreten ist. Darin wurden ein Sperrsystem, ein Einzahlungslimit und ein Frühwarnsystem vorgeschrieben. Die zuständige Aufsichtsbehörde werde allerdings erst 2023 betriebsbereit sein, kritisierte der Suchtforscher an der Universität Bremen, Tobias Hayer.
Aktuelle Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegen, dass rund 430.000 Menschen in Deutschland von einem problematischen Glücksspielverhalten oder einer Glücksspielsucht betroffen sind. Schätzungen zufolge sind allein im Land Bremen weit mehr als 10.000 Menschen glücksspielsüchtig. Weitere 26.000 weisen ein riskantes Spielverhalten auf.