Frankfurt a.M. (epd). Das Bewertungssystem der Online-Verkaufsplattform Amazon enthält nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main „unlautere getarnte Werbung“. Amazon müsse das Sterne-Bewertungssystem transparent machen, forderte das OLG in einem am Donnerstag ergangenen Urteil. Das Gericht verurteilte den Online-Händler dazu, den Anteil der gegen Entgelt verkauften Bewertungen kenntlich zu machen. Die Entscheidung des Eilverfahrens ist nicht anfechtbar. (AZ: 6 U 232/21)
Das OLG wies damit die Berufung Amazons gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom vergangenen September ab und bestätigte dessen Unterlassungsverpflichtung (AZ: 3-06 O 26/21). Komme Amazon der Verpflichtung zur Kenntlichmachung der verkauften Bewertungen in Deutschland nicht nach, könne ein Ordnungsgeld verhängt werden, sagte die Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dem Online-Händler werde nicht verboten, wie bisher Verkaufspartnern gegen Entgelt Kundenrezensionen zu verkaufen. Allerdings dürfe das nicht verborgen geschehen. Amazon müsse das Verfahren offenlegen und den Anteil der verkauften Rezensionen am Bewertungsergebnis angeben.
Geklagt hatte eine Firma, die selbst Kundenrezensionen an Händler auf Online-Verkaufsplattformen verkauft. Die Gerichte in erster und zweiter Instanz gaben ihr recht. Die von Amazon im Rahmen des sogenannten „Early Reviewer Programms (ERP)“ verkauften „Rezensionen zu veröffentlichen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Rezensionen bezahlt wurden und wie viele Rezensionen Teil des Gesamtbewertungsergebnisses sind“, sei unlauter, befand das Oberlandesgericht.