Berlin (epd). Die Berliner Zivilgerichte haben vor irreführender Werbung eines Internetportals gewarnt, das gegen Geld beim Kirchenaustritt hilft. Beschwerden bei den Berliner Amtsgerichten zeigten, dass Mitteilungen auf der Internetseite mindestens missverständlich seien, erklärte der Präsident des Kammergerichts am Mittwoch in Berlin.
Bürgerinnen und Bürger seien aufgrund der Werbung des Portals www.kirchenaustritt24.de überzeugt, sie müssten nur beim Anbieter unterschreiben und würden ohne weiteren Aufwand und Kosten die Bescheinigung über den Austritt erhalten. Das treffe nicht zu, hieß es. Für einen Kirchenaustritt bleibe es erforderlich, dass die Betreffenden die Erklärung entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht abgeben oder aber eine schriftliche Erklärung bei einem Notariat beglaubigen lassen.
In beiden Fällen entstünden Gebühren von 30 Euro. Der Betreiber der Internetseite verspricht demnach gegen Zahlung von 29,90 Euro Hilfe beim Erstellen eines schriftlichen Austrittsantrags. Er werbe insbesondere mit der Aussage, die Nutzer erhielten die Kirchenaustritts-Erklärung vollständig vorbereitet.
Vom Internetseitenbetreiber in Aussicht gestellte Vorteile, wie die Bereitstellung von Informationen oder die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, bildeten keinen Mehrwert, stellte das Gericht klar. Diese Tätigkeiten sind den Angaben zufolge Teil der Aufgaben der Amtsgerichte und werden von diesen wahrgenommen.