Montabaur, Limburg (epd). Im Zusammenhang mit Vorwürfen sexueller Belästigung ist ein katholischer Bezirksdekan im Bistum Limburg von seinem Amt zurückgetreten. Der Limburger Bischof Georg Bätzing habe den angebotenen Rücktritt sofort angenommen, teilte das Bistum am Donnerstag mit. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz war wegen der Entscheidung, den Pfarrer zum Bezirksdekan zu ernennen, obwohl ihm die Vorwürfe gegen den Mann bekannt waren, in die Kritik geraten.
Hintergrund des Rücktritts sind Vorwürfe, die gegen den Pfarrer zwischen den Jahren 2000 und 2007 erhoben wurden. Sie waren in der Beilage „Christ & Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ vor einer Woche veröffentlicht worden. Bätzing bedauerte die Ernennung des Theologen zu einem von elf Bezirksdekanen. „Diese Entscheidung war falsch. Ich bitte die Betroffenen um Verzeihung“, teilte er mit.
In dem Bericht von „Christ & Welt“ hatten zwei betroffene Frauen Fälle von sexueller Belästigung geschildert. Eine der Frauen, eine Mitarbeiterin des Bistums, habe 2007 dem Bistum gegenüber vorgebracht, dass sie der Priester unter anderem mit Kosenamen betitelt und ihr mit der Hand durch das Haar sowie über den Rücken gestrichen habe. Der Pfarrer sei mit den Vorwürfen konfrontiert und es sei klar formuliert worden, dass ein solches Verhalten zu unterlassen sei, hatte das Bistum vergangene Woche erklärt. Im Jahr 2013 habe die Mitarbeiterin den Vorwurf bekannt gemacht, der Priester habe ihr im Jahr 2007 unter das T-Shirt an die Brust gefasst. Der Priester sei auch mit diesem Vorwurf konfrontiert worden, habe dies jedoch bestritten.
Bätzing, der 2016 Bischof von Limburg wurde, habe einige Jahre nach seinem Wechsel ins Bistum von den Vorwürfen erfahren und mit der Mitarbeiterin und dem Priester gesprochen. Der Bischof habe ihn 2020 auch mit einem neuen Vorwurf konfrontiert, der sich auf ein Fehlverhalten gegenüber einer weiteren Frau aus dem Jahr 2000 bezog. Laut „Christ & Welt“-Bericht soll es sich bei der Betroffenen um eine evangelische Pfarrerin handeln. Bätzing habe eine schriftliche Ermahnung erteilt. Dennoch hatte er ihn später zum Bezirksdekan ernannt.