Bonn (epd). Die katholische Kirche ist bei ihrer Reform des Arbeitsrechtes einen Schritt weiter. Die für die Weiterentwicklung eingesetzte Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki habe jetzt einen Entwurf zur Neufassung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ sowie der „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ vorgelegt, teilte die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mit. Die bisherigen Regelungen hätten eher sanktionierenden Charakter, hieß es.
Im Entwurf werde die Verantwortung des Dienstgebers für den Erhalt und die Stärkung des kirchlichen Profils betont, so die Bischofskonferenz. Darin wird auch Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung bezeichnet. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung bleibe rechtlichen Bewertungen entzogen, heißt es mit Blick auch auf die sexuelle Orientierung und Partnerschaften der Mitarbeitenden, solange diese eine „positive Grundhaltung gegenüber der Botschaft des Evangeliums“ mitbrächten. Kirchenaustritt als Einstellungshindernis oder Kündigungsgrund bleibe dagegen auch in Zukunft unverzichtbar.
Die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ ist in der aktuellen Fassung den Angaben zufolge seit dem 1. Januar 2016 in Kraft, einige Diözesen hatten Anfang des Jahres erklärt, sie im Hinblick auf die Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur persönlichen Lebensführung nicht länger anzuwenden. Hintergrund ist die Kampagne von queeren kirchlichen Mitarbeitern, die sich im Januar öffentlich geoutet hatten und ein Ende der Diskriminierung durch ihren Arbeitgeber forderten. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hatte im März angekündigt, die Grundordnung solle noch in diesem Jahr reformiert werden.
Die Artikel der Grundordnung bilden laut Bischofskonferenz die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland. Sie gelte für die rund 790.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas.
Damit die Beratung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könne, sei die Einbindung der verschiedenen Beteiligten des kirchlichen Dienstes in das Gesetzgebungsverfahren vorgezogen worden, hieß es weiter. Auch das entsprechende Forum des katholischen Reformdialogs „Synodaler Weg“ soll um eine Rückmeldung gebeten werden. Die jetzt vorliegenden Entwürfe sollen in der nächsten Sitzung der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands am 20. und 21. Juni 2022 in erster Lesung beraten werden.