Missbrauchsbeauftragte: Betroffene haben "Recht auf Aufarbeitung"

Missbrauchsbeauftragte: Betroffene haben "Recht auf Aufarbeitung"

Stuttgart (epd). Betroffene sexualisierter Gewalt haben nach Auffassung der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, ein „Recht auf Aufarbeitung“. Das gelte für alle Betroffenen, nicht nur für die Opfer sexueller Gewalt in der Kirche, sagte Claus laut Mitteilung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) am Mittwoch in Stuttgart. Deswegen dürfe auch der Staat Betroffene nicht alleinlassen, sondern müsse dieses Recht so verankern, dass auch Institutionen in Aufarbeitungsprozessen extern begleitet und in die Pflicht genommen werden könnten.

Mit Blick auf die Ankündigung des Missbrauchsbeauftragten der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, von seinem Amt im September zurückzutreten, sagte Claus, diese Ankündigung stelle eine Zäsur dar. Sie hoffe, dass kein Vakuum entstehe. Der begonnene Prozess der Aufarbeitung müsse fortgeführt werden, betonte sie während der Vollversammlung des ZdK.