Hannover, Walsrode (epd). Eva Gräfin von Westerholt ist am Samstag offiziell als neue Äbtissin des evangelischen Frauenklosters in Walsrode eingeführt worden. Die 62-Jährige steht bereits seit Anfang 2020 an der Spitze des Damenstiftes. Für sie sei dies ein Amt mit Mehrwert, sagte die promovierte Juristin, die zuvor in Frankfurt am Main in der Immobilienbranche tätig war. „Es ist eine Arbeit, die erfüllend ist und große Spielräume gibt.“
Das auf eine Gründung aus dem Jahr 986 zurückgehende Kloster Walsrode gehört zu den sechs Lüneburger Frauenklöstern, die infolge der Reformation zu evangelischen Damenstiften wurden und bis heute Gemeinschaften von Frauen beherbergen.
Die aufgrund der Corona-Pandemie lange verschobene Einführung wurde in der evangelischen Stadtkirche in Walsrode gefeiert. Für die neue Äbtissin ist dies auch ein Zeichen für die Verbundenheit und Öffnung des Klosters. Seit ihrem Amtsantritt seien die Tore des Klosters tagsüber geöffnet, auch für Pilger, die dort übernachten wollten, betonte sie. Von Westerholt hat Konzerte, Lesungen und Angebote für Kinder und Jugendliche initiiert.
Die Mutter zweier erwachsener Kinder hat den Angaben zufolge 25 Jahre lang Kenntnisse als Veranstaltungsmanagerin gesammelt und als Projektleiterin unter anderem das Kinder- und Jugendfestival „SommerHeckMeck“ in Trier, Luxemburg und der Eifel ins Leben gerufen.
Nirgendwo in Deutschland ist die Tradition der evangelischen Klöster lebendiger als in Niedersachsen. Aktuell betreut und unterstützt die Klosterkammer Hannover 15 heute noch bewohnte evangelische Frauenklöster und Damenstifte. Die Einführung der Äbtissin durch Klosterkammerdirektor Andreas Hesse und den Lüneburger Regionalbischof Stephan Schaede war ein kirchlicher und weltlicher Festakt zugleich.
Die aus katholischen Gründungen hervorgegangenen Lüneburger Klöster wurden infolge der durch den damaligen Herzog Ernst von Braunschweig-Lüneburg (1497-1546) in seinem Gebiet durchgesetzte Reformation evangelisch. Der Herzog verleibte sich auch den Besitz der Klöster ein, doch verpflichtete er sich dazu, sie zu erhalten. Eine Aufgabe, die später vom Land Niedersachsen als Rechtsnachfolger an die Klosterkammer Hannover übertragen wurde.