Oldenburg, Bremen (epd). Der Oldenburger evangelische Bischof Thomas Adomeit hat den Freispruch für den Bremer Pastor Olaf Latzel bedauert. Das Bremer Landgericht hatte den umstrittenen evangelischen Pastor am Freitag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, dabei ging es um Äußerungen zur Homosexualität (AZ: 51 NS 225 JS 26577/20, 10/21). „Das Gericht hat einen weiten Rahmen für die Meinungsfreiheit gezogen. Das ist zu akzeptieren“, sagte der Bischof am Rande der in Oldenburg tagenden Synode seiner Kirche: „Dennoch heiße ich die Äußerungen von Pastor Latzel nicht gut.“
Der Pastor hatte 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Der Theologe warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres mit Zustimmung des Pastors auf dem Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden.
Latzels Äußerungen entsprächen nicht dem christlichen Welt- und Menschenbild, unterstrich Adomeit. „Es entspricht nicht dem, was wir von der Kanzel verkündigen.“ Das Neue Testament kenne zwar die auf Dauer angelegte gleichgeschlechtliche Liebe nicht. „Doch davon abzuleiten, sie sei nicht schriftgemäß, halte ich für unangemessen.“ Die Beziehung zweier Menschen, die sich liebten, sei unabhängig von Geschlecht und Identität. „Das Ja zueinander ist stärker.“ Adomeit ist auch Ratsvorsitzender der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Das Bremer Amtsgericht hatte Latzel für seine Äußerungen im November 2020 zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt. Das Landgericht hob dieses Urteil nun auf, nachdem der Pastor in Berufung gegangen war. Latzel habe mit seinen Worten gesellschaftliche Konzepte angegriffen, nicht konkrete Menschen, urteilte der Vorsitzende Richter Hendrik Göhner. Zum Hass habe er nicht aufgestachelt - dies hatte die Staatsanwaltschaft dem Pastor vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.