Detmold (epd). In der von Greenpeace unterstützten Klage eines Bio-Landwirts gegen den Autokonzern VW hat das Landgericht Detmold noch Klärungsbedarf. Die 1. Zivilkammer habe am Freitag am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht, dass die Klägerseite weitere Schriftsätze einreichen müsse, um die „Begründetheit der Klage“ nachzuweisen, sagte ein Sprecher des Gerichts dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Für den 9. September hat das Gericht einen Verkündungstermin angesetzt - dann fällt möglicherweise ein Urteil und die Abweisung der Klage oder der Beschluss zur Beweisaufnahme in dem Verfahren. In einem solchen Fall kann der Prozess nach Angaben des Sprechers noch Monate oder sogar Jahre dauern.
Der Bio-Landwirt Ulf Allhoff-Cramer aus Detmold fordert VW mit der Klage auf, bis spätestens Ende 2030 die Produktion klimaschädlicher Verbrennerfahrzeuge weltweit und für alle Marken zu beenden. Mit seinem gigantischen CO2-Fußabdruck gefährdet Volkswagen unsere Lebensgrundlagen und sei mitverantwortlich dafür, dass viele Landwirtinnen und Landwirte um ihre Existenz bangen müssten, erklärte Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser.
In der den Angaben zufolge weltweit ersten Klima-Klage gegen einen Autokonzern macht der Landwirt geltend, dass die abnehmende Bodenfeuchte sowie Dürren und Starkregen seinem Bio-Betrieb mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Forstflächen bereits deutliche Schäden zugefügt hätten. Volkswagen müsse den klimagerechten Umbau des Unternehmens, das allein mit der Pkw-Sparte ein Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verursache, erheblich beschleunigen.
Die Anwältin des Klägers, Roda Verheyen, räumte ein, dass das Gericht am ersten Verhandlungstag „noch nicht allen Argumenten unserer Klageschrift gefolgt“ sei. „Wir müssen nochmal klarstellen, dass VW die klimabedingten Schäden meines Mandanten mitverursacht hat und dass nur ein Paris-kompatibler Reduktionspfad die Beeinträchtigung beseitigen kann“, sagte sie unter Verweis auf der Pariser Klima-Abkommen von 2015.