Leipzig (epd). Der Rechtsstreit zwischen der Bekannten eines als rechtsextrem eingestuften Gefährders und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen geht in die letzte Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt den Fall am Mittwoch in letzter Instanz. Bei der Revisionsverhandlung geht es um eine längerfristige Observierung und den verdeckten Einsatz technischer Mittel zwischen Juli und August 2015.
Um die neue Anschrift des rechtsextremen Gefährders nach seiner Haftentlassung in Erfahrung zu bringen, observierten Beamtinnen und Beamte des Polizeipräsidiums Wuppertal den Mann längerfristig. Dabei wurden auch Daten seiner Bekannten erfasst, bei der er eingezogen war. Im Rahmen der Observierung entstanden fünf Fotos, auf denen auch sie zu sehen ist.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine Klage der Frau ab. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in zweiter Instanz, dass die Observierung der Frau an einem Tag sowie das Anfertigen von Fotos an allen dem Tag der Haftentlassung nachfolgenden Tagen rechtswidrig gewesen sei. In allen anderen Punkten wurde Klage und Berufung abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht ließ die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zu, welche Anforderungen das Bundesverfassungsrecht an die landesrechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen stellt. Mit ihrer Revision wendet sich die Frau gegen dieses Urteil.