Landgericht Köln verhandelt Klagen von Woelki gegen "Bild"

Landgericht Köln verhandelt Klagen von Woelki gegen "Bild"

Köln (epd). Vor dem Landgericht Köln sind am Montag mehrere Klagen des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki gegen den in Berlin ansässigen Axel-Springer-Verlag verhandelt worden. Der Erzbischof sehe durch verschiedene Artikel in der in dem Verlag erscheinenden „Bild“-Zeitung zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen seine Persönlichkeitsrechte verletzt, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag. Nach der vorläufigen Rechtsauffassung der Kammer werde Woelki vermutlich bei einer seiner vier Klagen nicht erfolgreich sein, sagte sie. (AZ: 28 O 279/21, 28 O 276/21, 28 O295/21, 28 O 293/21)

Die Berichte der „Bild“-Zeitung sind zwischen Ende April und Ende Juni 2021 erschienen und betreffen den Fall eines Priesters, der ab 2017 vorübergehend stellvertretender Stadtdechant in Düsseldorf war, wie es hieß. Laut dem juristischen Gutachten der Kanzlei Gercke und Wollschläger zu Pflichtverletzungen von Diözesanverantwortlichen des Erzbistums Köln, das im März 2021 vorgelegt wurde, soll der Geistliche unter anderem 2001 Sex mit einem minderjährigen Prostituierten gehabt haben und von diesem erpresst worden sein. Auch erwähnt das Gutachten Aussagen zu „grenzverletzendem Verhalten“ des Geistlichen gegenüber einem anderen damals Minderjährigen in den 1990er Jahren.

Ab 2010 soll es weitere, teils anonym erhobene Vorwürfe wegen sexueller Belästigung beziehungsweise Missbrauch gegen den Pfarrer gegeben haben. Die Zeitung habe über den Fall unter Überschriften wie „Kardinal Woelki befördert Missbrauchstäter“ berichtet, sagte die Gerichtssprecherin.

Neben den durch Woelki angestrengten Verfahren sei am Montag auch eine Klage des in den Artikeln genannten Priesters gegen den Springer-Verlag verhandelt worden, teilte das Gericht mit. (AZ: 304/21) In vier der insgesamt fünf Verfahren habe es bereits zuvor im Eilverfahren einstweilige Unterlassungsverfügungen gegen die Berichterstattung gegeben. Die Urteile in der Hauptsache sollen laut Landgericht einzeln ab Mitte Mai verkündet werden.