Berlin (epd). In Deutschland tätige Sterbehilfe-Organisationen haben im vergangenen Jahr in fast 350 Fällen Suizide begleitet oder Assistenz für die Selbsttötung vermittelt. Die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“, „Dignitas Deutschland“ und „Sterbehilfe Deutschland“ stellten am Montag in Berlin entsprechende Zahlen in Berlin. Gründe für den Sterbewunsch der Betroffenen waren den Angaben zufolge schwere Erkrankungen, aber auch sogenannte Lebenssattheit. Alle drei Organisationen stellten auch Hilfe für Paare bereit, die gemeinsam sterben wollten.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben vermittelte 2021 nach eigenen Angaben 120 Sterbewillige an Sterbehelfer. Sterbehilfe Deutschland organisierte demnach 129 Suizidassistenzen, Dignitas 97. Dies summiert sich auf 346 Fälle.
Die Organisationen sind umstritten. 2015 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das die auf Wiederholung angelegte Suizidassistenz unter Strafe stellte. Dieses Gesetz wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 kassiert. Seitdem ist die Hilfe bei der Selbsttötung auch Organisationen wieder erlaubt. Bei der Suizidassistenz wird einem Sterbewilligen in der Regel ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, er nimmt es aber selbst ein. Dies unterscheidet diese Form der Sterbehilfe von der Tötung auf Verlangen, die weiter unter Strafe steht.
Ein neues Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz hatte der Bundestag während der zurückliegenden Legislaturperiode nicht mehr auf den Weg gebracht. Aus dem neu gewählten Parlament gibt es inzwischen einen neuen ersten Vorschlag, der organisierte Hilfe bei der Selbsttötung wieder unter Strafe stellt, unter gewissen Voraussetzungen aber ermöglichen soll.