Berlin (epd). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht auch gegen das geänderte Klimaschutzgesetz vor Gericht. Eine entsprechende Klage sei bereits am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger am Mittwoch in Berlin. Die 164-seitige Klageschrift sei im Namen von neun Kindern und Jugendlichen formuliert worden.
Nach Überzeugung Klingers verstößt auch das geänderte Klimaschutzgesetz gegen das Grundgesetz. Zwar seien die Ziele im novellierten Gesetz etwas strenger geworden. Allerdings müsse aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auch mit höherer Wahrscheinlichkeit mit Klimaveränderungen gerechnet werden.
Die 13-jährige Marlene aus München sagte als Klägerin zu ihren Beweggründen: „Uns läuft die Zeit davon.“ Es müsse viel mehr Druck aufgebaut werden, damit viel schneller viel mehr für die Rettung des Klimas passiere. Der 19-jährige Beschwerdeführer Gustav Strunz berichtete trotz der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im vergangenen Jahr von neuerlichen Enttäuschungen in der aktuellen Klimaschutzpolitik.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: „Wir verlieren wertvolle Zeit, die wir nicht haben im Klimaschutz.“ Mit der Verfassungsbeschwerde solle der Druck auf die drei Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP erhöht werden.
Die damalige Bundesregierung aus Union und SPD hatte Mitte Mai das neue Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin wurden die Etappenziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes erhöht. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität soll nun schon 2045 und damit fünf Jahre eher erreicht werden.