Mainz (epd). Bei der unzulässigen Abfrage von Daten aus der Luca-App durch Ermittlungsbehörden in Mainz handelte es sich nach Recherchen des SWR nicht um einen Einzelfall. Auch die Kriminalinspektion Ludwigshafen habe versucht, im Rahmen von Ermittlungen an Daten aus Corona-Kontaktnachverfolgung zu gelangen, berichtete der Sender am Mittwoch. Das zuständige Gesundheitsamt habe die Anfrage jedoch abgelehnt, eine ähnliche Bitte um Herausgabe von Kontaktdaten bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz sei ebenfalls erfolglos geblieben.
Das Polizeipräsidium in Ludwigshafen teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit, die Vorwürfe würden intern geprüft. Sie könnten kurzfristig aber weder bestätigt noch dementiert werden. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann hatte wegen der Nutzung von Kontaktdaten aus der Luca-App durch die Mainzer Staatsanwaltschaft ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Er sprach von einem besorgniserregenden Vorgang, der das Vertrauen der Bürger in den Staat erschüttere, da die Rechtslage eindeutig sei.
Über den Mainzer Fall hatte ebenfalls zuerst der SWR berichtet. Hintergrund waren Ermittlungen zum Tod eines Mannes, der im November 2021 unter ungeklärten Umständen vor einem Mainzer Lokal gestürzt war. Das Gesundheitsamt hatte auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft die Daten von 21 Personen übermittelt, die sich zu dem Zeitpunkt in der Nähe befanden. Mittlerweile räumten die Behörden ein, dass dieses Vorgehen unzulässig gewesen sei.
Die für die Kontaktnachverfolgung in der Corona-Krise verwendete Luca-App soll ausschließlich zur Unterbrechung von Infektionsketten dienen. Laut Infektionsschutzgesetz ist jegliche Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken ausgeschlossen.