Gottesdienste unterstünden weiterhin der Regelung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und würden von den Beschlüssen des Ministerrats nicht erfasst, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes mit.
Demnach gilt laut Paragraf 7 weiterhin für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen: Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet - dass also nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt haben - braucht es keine Personenobergrenze. Gilt keine 3G-Regel, dann müssen die Besucher die Mindestabstände von 1,5 Metern einhalten. Daraus ergibt sich dann automatisch auch eine maximale Zahl von Besuchern.
Kirchliche Veranstaltungen dagegen werden laut der Ministeriumssprecherin wie nichtkirchliche Veranstaltungen behandelt und unterliegen bei roter Krankenhaus-Ampel der 2G-Regelung. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene teilnehmen.
Die bayerische Landeskirche verwies auf ihre Empfehlungen an die Kirchengemeinden, die sie regelmäßig aktualisiert: Grundsätzlich überlässt die Kirchenleitung die Umsetzung der staatlichen Corona-Verordnung den Gemeinden, weil diese die Gegebenheiten vor Ort - etwa die Größe ihrer Kirche - am besten einschätzen könnten. Die Landeskirche gibt aber Empfehlungen - etwa, dass Gemeindegesang in der Kirche grundsätzlich erlaubt sei. Man rate aber, dass die Gottesdienstbesucher dabei eine Maske tragen sollten.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens setzt bei Präsenzgottesdiensten ab der Vorwarnstufe auf strenge Hygieneregeln. Eine 2G- oder 3G-Regel soll es jedoch nicht geben, da der Zugang zu einem Gottesdienst allen Menschen möglich sein soll, wie die Landeskirche mitteilte. Allerdings müssten besonders hohe Schutzmaßnahmen gelten: FFP2-Masken sollen für alle Gottesdienstbesucher verpflichtend sein, Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem werde der Gemeindegesang auf ein einziges Lied am Ende eines Gottesdienstes begrenzt.
Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert dagegen, die 2G-Regel auch in Gottesdiensten anzuwenden. Der Gesundheitsschutz müsse auch an den bevorstehenden Feiertagen beachtet werden, erklärte die Fraktionsexpertin für Kirchenpolitik, Cornelia Seibeld: "Wir appellieren daher an die evangelische Kirche, ihre pauschale Absage der 2G-Regel zu Weihnachten zu überdenken und ihrer Verantwortung gerecht zu werden."