Hamburg (epd). Für einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt muss die neue Bundesregierung nach Auffassung von Greenpeace das Umweltministerium rechtlich stärken. So müsse das Umweltministerium in Zukunft die Federführung für alle Gesetzesvorlagen haben, die den Artenschutz beträfen, sagte die Juristin Cornelia Ziehm am Donnerstag bei der Vorstellung eines Rechtsgutachtens in Hamburg. In vielen Bereichen seien etwa Umweltnutzer zugleich für den Schutz der Umwelt zuständig. So sei für die Düngemittelverordnung derzeit das Landwirtschaftsministerium federführend, während das Umweltministerium nur beratend tätig sei. Ähnliches gelte für den Holzhandel und die Fischerei.
Es fehlt in Deutschland nach Aussage von Ziehm nicht an internationalen Verordnungen zum Schutz der Biodiversität wie etwa die Nitrat-, Vogelschutz- oder die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinien. Es hapere vielmehr an der Umsetzung der Verordnungen. Ähnlich wie das Finanzministerium brauche auch das Umweltministerium ein Widerspruchsrecht, wenn der Umweltschutz gefährdet sei, forderte die Juristin. Im Gegenzug sollte die Blockademöglichkeit anderer Ministerien eingeschränkt werden.
Greenpeace-Vorstandsmitglied Martin Kaiser fügte hinzu, Deutschland laufe Gefahr, aufgrund seiner Vertragsverletzungen im Umweltbereich vom Europäischen Gerichtshof zu hohen Geldstrafen verurteilt zu werden.