Bischof Meister fordert klare Gesetze zum assistierten Suizid

Bischof Meister mit dem Gesicht auf zusammengefaltete Hände gestützt vor einem einheitlich blauen Hintergrund
© epd-bild/Jens Schulze
Der hannoversche Landesbischof Ralf Meister wünscht sich deutliche Regelungen des Gesetzgebers beim assistierten Suizid schwerkranker Menschen.
Sterbehilfe
Bischof Meister fordert klare Gesetze zum assistierten Suizid
In der Diskussion um den assistierten Suizid schwerkranker Menschen hat der hannoversche Landesbischof Ralf Meister eine möglichst klare und unmissverständliche Gesetzgebung gefordert.

Nur so könne verhindert werden, dass die Beihilfe zur Selbsttötung etwa durch Ärzte zu einem Regelfall werde, sagte Meister bei einer Diskussion in Hannover. Es müsse Schutzkonzepte geben, die deutliche Regelungen zur Begutachtung, Beratung und Begleitung umfassen.

Ausgangspunkt der Diskussion ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Die Karlsruher Richter hatten darin das Verbot der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung gekippt und das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben herausgestellt, das nach ihrer Auffassung auch die Suizidassistenz umfasst.

Im Bundestag gab es in diesem Jahr noch mehrere Initiativen für eine Neuregelung und eine Orientierungsdebatte. Das Parlament rang sich aber vor der anstehenden Bundestagswahl nicht mehr zu einem neuen Gesetz durch. Das Thema könnte in der nächsten Wahlperiode erneut angegangen werden.

 

Belgien oder die Niederlande könnten in dieser Frage aus seiner Sicht kein Beispiel sein, führte Meister aus. Dort seien die Fälle von assistiertem Suizid angestiegen, nachdem gesetzliche Regelungen dafür eingeführt worden seien. Diese Regeln würden an vielen Stellen missachtet, weil manche Bestimmungen, etwa zu Krankheitsbildern oder zu Zusammensetzung von Kommissionen, nicht eindeutig genug formuliert seien.

Auch einige Konzepte, die im Bundestag diskutiert wurden, gingen aus seiner Sicht zu weit, sagte Meister bei der Diskussion, die von der Evangelischen Akademie Loccum organisiert worden war. Nur bei behutsamer Begleitung eines Patienten dürfe es am Ende eines Beratungsprozesses möglich sein, dass dieser Mensch eine Assistenz beim Suizid erhalte.