Seit rund zwei Jahren befasst sich das Oberste Gericht mit der Seelsorge bei Hinrichtungen. Bei dem Fall vom Mittwoch hatte der Verurteilte John Ramirez (37) gegen das Exekutionsverfahren geklagt, bei dem sein Pastor im Hinrichtungsraum für ihn nicht laut hätte beten und ihm auch nicht die Hand hätte auflegen dürfen. Das verstoße gegen das verfassungsmäßige Recht zum Ausüben seiner Religion, argumentierte der zum Tode Verurteilte. Ramirez hatte im Jahr 2004 laut Todesurteil bei einem Raubüberfall einen Mann namens Pablo Castro mit mehr als 20 Messerstichen umgebracht.
Ramirez' Seelsorger, Baptistenpastor Dana Moore, protestierte ebenfalls gegen die Restriktionen. Bei den Baptisten gehöre Berühren zum Segnen und zum gemeinsamen Gebet, erläuterte Moore im evangelikalen Magazin „Christianity Today“. Ramirez sei im Gefängnis Mitglied einer Baptistengemeinde geworden.
In Texas werden mehr Todesurteile vollstreckt als in allen anderen Bundesstaaten. Viele Jahre war es üblich, dass ein Geistlicher dem Gefangenen im Hinrichtungsraum beisteht, für den Todgeweihten betet und diesem beim Sterben die Hand auf den Fuß oder das Bein legt.
2019 klagte ein buddhistischer Todeshäftling wegen religiöser Diskriminierung, Texas habe seinem Seelsorger den Zutritt zum Hinrichtungsraum verweigert, während christliche Geistliche bei Hinrichtungen dabei sein dürften. Das Oberste US-Gericht gab der Klage statt, und die Hinrichtung wurde aufgeschoben. Der Bundesstaat Texas reagierte mit einem umfassenden Verbot aller Geistlichen im Hinrichtungsraum.
Das Oberste US-Gericht wies dieses Einschränkung jedoch zurück. Vor wenigen Monaten erließ die Vollzugsbehörde von Texas neue Vorschriften. Ein Geistlicher dürfe bei der Hinrichtung dabei sein, jedoch nicht laut beten und den Verurteilten nicht berühren.