In fast 90 Ländern ist Gotteslästerung strafbar

Hände eines Häftlings umfassen Gitterstäben.
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Allein die Tatsache, nicht an einen Gott zu glauben, kann in einigen Ländern der Erde eine Anklage wegen Blasphemie nach sich ziehen.
Report zu Blasphemie-Gesetz
In fast 90 Ländern ist Gotteslästerung strafbar
In mindestens 89 Ländern weltweit ist Gotteslästerung laut der Organisation Humanist International eine Straftat. Damit lebten 2024 mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung (57 Prozent) in Ländern, in denen ein sogenanntes Blasphemie-Gesetz die Gotteslästerung verbietet, teilte der Humanistische Verband Deutschlands am Montag (3.Februar) in Berlin mit.

Anlass der Mitteilung ist die Veröffentlichung des "Freedom of Thought Report 2024" (Bericht zur Gedankenfreiheit) der internationalen Organisation. Beispiele aus 38 aktualisierten Ländereinträgen verdeutlichen in dem Report die weitreichenden negativen Auswirkungen dieser Gesetze, heißt es. Darunter seien unter anderem Afghanistan, Italien, Nigeria und Katar.

Afghanistan wird als eines der repressivsten Länder dargestellt, mit schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und Religionsfreiheit unter der Taliban-Herrschaft. Auch in Saudi-Arabien ist das Vorgehen sehr restriktiv  aufgrund strenger Blasphemie-Gesetze und der Verfolgung von Andersdenkenden. Der Iran ist ein weiteres Beispiel für die starke Einschränkungen der Religions- und Meinungsfreiheit. Ebenso taucht auch Russland in dem Report auf. Hier werden zunehmende Repressionen gegen Kritiker und religiöse Minderheiten verzeichnet. Auch Indien wächst der Nationalismus der Hindus an. Laut Berichten steigen in diesem Land die Spannungen zwischen religiösen Gruppen an.

Vor einer besonderen Herausforderung stünden, laut des Reports dabei nichtreligiöse Menschen. Allein die Tatsache, dass sie nicht an einen Gott glaubten, könne eine Anklage wegen Blasphemie nach sich ziehen, hieß es. Deshalb würden viele ihre Überzeugungen verbergen.

Der Report stützt sich in seinen Ergebnissen auch auf zahlreiche persönliche Erfahrungen. Ein Beispiel ist die Aussage der preisgekrönten indischen Filmemacherin Leena Manimekalai. Er zeige die gelebte Realität der Anschuldigungen der "religiösen Beleidigung" gegenüber denjenigen, die an vorderster Front für die Verteidigung der Religions- und Glaubensfreiheit kämpfen. In ihrem Bericht heißt es: "Das liest sich vielleicht wie eine traumatische Geschichte, aber ich sehe darin eine Geschichte eines Triumphs. Als Künstlerin wird mein Glaube an die Macht der Kunst dadurch bekräftigt, dass ein einziges Bild die gesamte Bevölkerung von Fanatikern, Kasten-Rassisten, Heteropatriarchen, religiösen Fundamentalisten und anderen erschüttert und säkulare Gemeinschaften auf der ganzen Welt dazu bewegt, zu protestieren, Solidarität zu kultivieren und auf einen Systemwechsel zu drängen. Kunst kann für viele vieles sein. Für mich ist Kunst Widerstand."

Die Vorstandssprecherin des deutschen Verbandes, Katrin Raczynski, forderte die Abschaffung von Blasphemie-Gesetzen. "Gesetze, die Kritik an Religion verbieten, schützen niemanden, sondern schränken die Menschenrechte ein", kritisierte sie. Blasphemie-Gesetze dienten nicht dem Schutz der Religionsfreiheit, sondern dem Schutz religiöser Autoritäten vor Kritik.
In Deutschland ist nach Paragraf 166 Strafgesetzbuch die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe strafbar, wenn sie den öffentlichen Frieden stört. Allerdings hat die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gewicht.