"Es gelten weiterhin die AHA+L-Regeln für die Gottesdienste", sagte ein Sprecher der EKD gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die detaillierten Hygienekonzepte auf Grundlage der jeweils mit den Ländern abgestimmten Regeln hätten sich bewährt, Gottesdienste hätten bislang nicht zum Pandemiegeschehen beigetragen.
In der Beschlussvorlage für die Bund-Länder-Beratungen am Dienstag hatte es zunächst noch geheißen, dass die sogenannte 3G-Regel - geimpft, genesen und getestet - auch für den Besuch von Gottesdiensten gelte. Der verabschiedete Beschluss enthält diesen Passus nicht mehr.
Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hatte am Dienstagabend nach dem Ende der Beratungen erklärt, dass ein Gottesdienstbesuch etwas anderes sei als ein Disco-Besuch. "Hier geht es um ein Grundrecht - das Grundrecht der Religionsausübung. Insofern ist da die Regel nicht drin", sagte er. Er gehe davon aus, dass Gottesdienstbesucher ohnehin in der Regel schon doppelt geimpft seien.
Spätestens vom 23. August an soll eine Testpflicht für den Zutritt zu öffentlichen Innenräumen für alle Personen gelten, die nicht vollständig geimpft oder nicht von einer Covid-Infektion genesen sind. Mit der 3G-Regel wollen Bund und Länder den Druck auf nicht Geimpfte erhöhen.