Düsseldorf (epd). Das Protestbündnis gegen das neue Versammlungsgesetz NRW hat am Donnerstag am Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen den Polizeieinsatz bei der Demonstration am 26. Juni eingereicht. Das Stoppen des Demonstrationszuges und die Einkesselung von rund 330 Demonstrierenden seien „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ gewesen, erklärte der Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen - Grundrechte erhalten!“ vertritt.
Bei der Demonstration hatte die Polizei Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Zudem wurden mehr als 300 Demonstranten in der Innenstadt stundenlang eingekesselt, darunter 38 Minderjährige. Hintergrund der „Einschließung“ seien anhaltende Verstöße gegen das Vermummungsverbot sowie gezielte Angriffe auf Beamte gewesen, hatte Innenminister Herbert Reul (CDU) später im Landtag erklärt.
Bündnissprecherin Gizem Koçkaya kündigte zudem weitere Proteste gegen das geplante Versammlungsgesetz an. Am kommenden Samstag solle es in mehreren Städten Kundgebungen geben, für den 28. August sei eine weitere landesweite Großdemo in Düsseldorf geplant.
Das geplante Gesetz soll Versammlungsleitern einer Demonstration deutlich mehr Pflichten auferlegen. Bei Gegendemos beispielsweise gegen Neonazi-Aufmärsche werden Störungen und Behinderungen verboten. Videoüberwachung wird erweitert und erleichtert, Behörden sollen die Personalien von Ordnern verlangen können. Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten“ aus 75 sozialen Gruppen und Bewegungen sieht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen massiven Eingriff in die demokratische Grundordnung.