Verwaltungsgerichtshof verbietet "Querdenker"-Demo in Kassel

Verwaltungsgerichtshof verbietet "Querdenker"-Demo in Kassel

Kassel (epd). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine für Samstag geplante Demonstration der Gruppierung „Freie Bürger Kassel“ gegen die Corona-Einschränkungen verboten. Bei einer ähnlichen Demonstration des Veranstalters am 20. März sei das Verbot eines Demonstrationszuges missachtet worden, begründete das höchste hessische Verwaltungsgericht in Kassel am Freitag seine Entscheidung. Außerdem sei es zu umfangreichen Verstößen gegen die Auflagen zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Mindestabständen gekommen. (AZ: 2 B 1295/21)

Die Stadt Kassel habe überzeugend dargelegt, dass aufgrund der Erfahrungen im März bei der aktuell angemeldeten Versammlung wiederum mit Verstößen gegen Auflagen und Verbote zu rechnen sei, erläuterte das Gericht. Die Polizei könne Verstößen bei einer großen Anzahl von Teilnehmern nicht effektiv begegnen, so dass eine Gefahr für Leib und Leben der Allgemeinheit und einer Überlastung des Gesundheitssystems durch eine Ausbreitung des Coronavirus bestehe.

Der Verwaltungsgerichtshof wies damit die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel (AZ: 6 L 1115/21.KS) zurück. Zuvor hatte die Stadt Kassel die als „Großveranstaltung gegen die Einschränkung der Grundrechte“ unter dem Thema „Mittsommer in Kassel - Bewahren - Versöhnen - Schöpfen“ angemeldete Demonstration sowie weitere gleichartige Versammlungen am selben Tag wegen des Infektionsschutzes verboten.