Berlin (epd). Trotz Aufhebung des Verbots der Suizidhilfe im ärztlichen Berufsrecht will die katholische Caritas Assistenz bei der Selbsttötung durch Mediziner in ihren Einrichtungen weiter ausschließen. Der Sterbenswunsch von Menschen, die leiden oder verzweifelt sind, sei ernst zu nehmen, erklärte Caritas-Präsident Peter Neher am Donnerstag in Berlin, fügte aber hinzu: „Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas, unter denen auch Ärztinnen und Ärzte sind, ist jedoch die Assistenz zum Suizid nicht mit den Wertvorstellungen einer christlichen Einrichtung zu vereinbaren.“ Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband warnt dagegen vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Ärzte.
Der Deutsche Ärztetag hatte am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen, das bisherige Verbot der Suizidassistenz aus der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer zu streichen. Führende Ärztevertreter betonten gleichzeitig, dass die Hilfe bei der Selbsttötung grundsätzlich nicht ärztliche Aufgabe sei.
Hintergrund der Entscheidung der Ärzteschaft ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Jahr das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Suizidassistenz gekippt hatte. Es hatte unter Ärzten und auch in den Kirchen eine erneute Debatte über den Umgang mit dieser Form der Sterbehilfe ausgelöst. Dabei wird einem Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, nicht aber verabreicht. Auch im Bundestag wird über eine Neuregelung diskutiert.
„Leider war damit zu rechnen, dass der Deutsche Ärztetag, noch bevor es das entsprechende Gesetz gibt, die Assistenz zum Suizid so konkret für sich in Betracht zieht“, erklärte Caritas-Präsident Neher. Die katholische Kirche hatte sich klar gegen die Suizidassistenz positioniert.
In der evangelischen Kirche gibt es dagegen unterschiedliche Stimmen. Dort wird auch diskutiert, ob Suizidassistenz in Einzelfällen in kirchlichen Einrichtungen stattfinden kann. Der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes, Christoph Radbruch, sagte zur Entscheidung des Ärztetags, die moderne Palliativmedizin biete vielfältige Möglichkeiten als Alternative zum Suizid. Er begrüßte das Plädoyer der Ärzte, wonach Suizidhilfe grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe sei.
Zugleich betonte er aber auch: „In den wenigen Fällen, in denen es trotz qualitativ hochwertiger Palliativmedizin dazu kommt, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten, kommen die handelnden Personen in eine Dilemmasituation.“ Diese Ausnahmefälle entzögen sich der moralischen Beurteilung. Bei einer gesetzlichen Neuregelung solle daher unter anderem sichergestellt werden, dass „eine ethisch begründete Handlung eines Arztes nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt“, sagte Radbruch.