Bonn (epd) Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bekräftigt seine Forderung nach mehr Angeboten zur Suizidprävention. „Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr seelsorgerische und psychologische Begleitung“, erklärte ZdK-Präsident Thomas Sternberg, am Donnerstag in Bonn. Er reagierte damit auf die Entscheidung des Deutschen Ärztetags, der das Verbot der Suizidassistenz aus der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer gestrichen hatte.
Zugleich begrüßt Sternberg den Hinweis der Ärzteschaft, dass es ihr primäres Ziel sei, Leben zu erhalten, Gesundheit wiederherzustellen und sich für eine Suizidprävention einzusetzen. Damit habe eine weitere wichtige gesellschaftliche Institution die Politik daran erinnert, eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen, die Suizidassistenz nicht als Normalform des Sterbens ansehe, erklärte Sternberg.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Suizidassistenz gekippt und damit erneut eine Diskussion über das ärztliche Standesrecht ausgelöst. Der Deutsche Ärztetag hatte am Mittwoch seine Berufsordnung geändert. Führende Ärztevertreter betonten jedoch, dass die Hilfe bei der Selbsttötung grundsätzlich nicht ärztliche Aufgabe sei und das Verbot der Tötung auf Verlangen bestehen bleiben müsse.
Bei der Suizidassistenz werden einem Sterbewilligen tödlich wirkende Mittel überlassen. Diese Form der Sterbehilfe ist zu unterscheiden von der weiterhin auch im Strafrecht verbotenen Tötung auf Verlangen, bei der ein Mittel verabreicht wird. Im Bundestag wird derzeit über eine mögliche gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz beraten.