Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Klagen gegen Pflichtimpfungen für Kinder abgewiesen. Sieben Kinder beziehungsweise ihre Eltern in Tschechien waren der Pflicht zur Impfung gegen Infektionskrankheiten wie Masern, Tetanus und Hepatitis B nicht nachgekommen, wie der EGMR am Donnerstag in Straßburg mitteilte. Die Konsequenzen wie Geldbußen und der Ausschluss von der Vorschule stellten keine Menschenrechtsverletzung dar, weil sie im Interesse der Kinder und der öffentlichen Gesundheit und dabei verhältnismäßig gewesen seien, so das Gericht. (AZ: 47621/13, 3867/14, 73094/14, 19306/15, 19298/15 und 43883/15)
Es ging um sieben Kinder aus fünf Familien, die nicht entsprechend den staatlichen Vorgaben geimpft wurden. Teilweise wollten die Eltern nur bestimmte Impfungen nicht oder erst später verabreichen lassen, wie der EGMR erläuterte. Die Impfungen wurden und konnten den tschechischen Vorschriften zufolge nicht zwangsweise durchgeführt werden - stattdessen mussten die Familien die Konsequenzen wie eine Geldbuße oder des - auf die Vorschule beschränkten - Schulausschlusses tragen.
Diese Folgen stellten zwar einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar, urteilte das Gericht. Dieser sei aber gerechtfertigt angesichts der legitimen Ziele und der Verhältnismäßigkeit der Regelungen. Der EGMR bezog sich dabei nicht nur auf das Wohl der betroffenen Kinder, sondern auch auf das der Gesellschaft. Es gehe auch um die Gesundheit anderer, insbesondere solcher Menschen, die nicht geimpft werden könnten und deshalb indirekt von den Impfungen anderer profitierten.
Der EGMR gestand zu, dass Tschechiens Impfpolitik im Vergleich mit der anderer Länder strenger sei. Das Land habe jedoch seinen Ermessensspielraum auf diesem Feld nicht überschritten.