Frankfurt a.M. (epd). Der SPD-Politiker Karl Lauterbach (SPD), der sich im Bundestag aktuell für die Möglichkeit des ärztlich assistierten Suizids einsetzt, hält ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen weiterhin für denkbar. Im Moment könne man solch ein Verbot nicht fordern, weil es keine staatlich regulierte Alternative dazu gebe, sagte Lauterbach am Dienstagabend bei einer Diskussion der Evangelischen Akademie Frankfurt. Lauterbach wirbt mit anderen Abgeordneten in einem Antrag derzeit für ein Suizidhilfe-Angebot mit staatlichen Beratungsstellen. Dies würde die Voraussetzungen ändern, sagte er: "Ich persönlich sehe diesen Antrag auch als Voraussetzung dafür, dass mir persönlich moralisch suspekte Sterbehilfevereine verboten werden können."
Lauterbach sagte, er sehe die teilweise kommerziell arbeitenden Sterbehilfeorganisationen kritisch. Die Beratungsstellen, wie sie im Antrag von ihm und den anderen Parlamentariern vorgesehen sind, sollten ergebnisoffen beraten, dabei aber auch präventiv wirken. Er respektiere die Selbstbestimmung "ohne Wenn und Aber", sagte er. "Aber für mich ist auch jeder verhinderte Suizid einen Gewinn", sagte er. Dies entspreche seiner ärztlichen Ethik.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das 2015 verabschiedete Verbot der organisierten - sogenannten geschäftsmäßigen - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht. Das 2015 verabschiedete Gesetz sollte Vereinen, die diese Form der Sterbehilfe organisiert anbieten, die rechtliche Grundlage entziehen.
Eine Gruppe um Lauterbach und die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr setzt sich dafür ein, Ärzten die Verschreibung tödlich wirkender Medikamente zum Zweck der Selbsttötung zu erlauben. Voraussetzung soll eine Beratung sein. Ob es noch in dieser Wahlperiode, die bald zu Ende geht, noch zu einem Gesetz kommt, ist allerdings offen.