Rund ein halbes Jahr nach dem Start haben Mitglieder des Betroffenenbeirats der evangelischen Kirche eine mangelnde Beteiligung von Opfern in die Aufarbeitung von Missbrauch vorgeworfen. Betroffene würden nur unzureichend in Beratungen eingebunden, es fehle an Information und Partizipation, sagte Gremiumsmitglied Katharina Kracht am Mittwoch in einer Online-Pressekonferenz.
Sie warf der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor, ihr Versprechen, an Aufarbeitung auf Augenhöhe interessiert zu sein, nicht einzulösen. Kracht und andere Betroffene beklagten zudem mangelnde Ausstattung sowie Aufwandsentschädigungen für die Arbeit im Beirat. Sie forderten mehr Beteiligung, auch durch eine Änderung der Strukturen. Unter anderem forderten sie, an Sitzungen des EKD-Rats teilnehmen zu können.
Der Betroffenenbeirat der EKD kam erstmals im September vergangenen Jahres zusammen. Die EKD hatte ihn berufen, um Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche an Vorhaben zur Aufarbeitung, Entschädigung und Prävention zu beteiligen. Das Gremium soll als Gegenüber den Beauftragtenrat - das von der EKD wegen Missbrauchsfällen einberufene Gremium mit Geistlichen und Kirchenjuristen - beraten.
EKD widerspricht der Kritik
Die Betroffenen kritisierten, dass die versprochene Berücksichtung ihrer Expertise nicht stattfinde. Über Entscheidungen werde man erst informiert, wenn diese längst gefallen seien, sagte Detlev Zander. Der Beauftragtenrat habe noch nicht einmal um eine Stellungnahme des Betroffenenbeirats gebeten, sagte Kracht. "Ich beanspruche, dass wir den Prozess mitgestalten und beeinflussen", sagte Henning Stein, ebenfalls Mitglied im Betroffenenbeirat.
Die EKD widersprach. "Der Betroffenenbeirat ist selbstverständlich an allen laufenden Entscheidungsprozessen beteiligt", sagte ein Sprecher dem epd. Dazu zählten Gespräche mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, geplante kirchenrechtliche Anpassungen und die in Auftrag gegebene Studie zu Missbrauch in der evangelischen Kirche. "Dass dabei unterschiedliche Auffassungen und Perspektiven zum Tragen kommen, ist ein schwieriger, aber ebenso notwendiger Teil dieses Prozesses", sagte er und betonte, dass die Betroffenen einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung leisteten.
Auch Streit über Aufwandsentschädigung
Die drei Vertreter des Betroffenenbeirats beklagten aber auch, dass sie Aufwandsentschädigungen für ihre Arbeit nur für offiziell einberufene Sitzungen erhalten. Diese fällt nach ihren Angaben dadurch wesentlich geringer aus als die monatliche Aufwandsentschädigung, die Betroffene im Beirat des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung bekämen. Kracht forderte zudem, dass dem Beirat bei kirchenrechtlichen Fragen juristische Beratung zur Verfügung gestellt wird.
Der EKD-Sprecher sagte, dass dem Beirat aufgrund der festgestellten erhöhten Arbeitsbelastung zwischenzeitlich angeboten worden sei, die Aufwandsentschädigung pro Sitzungstag noch einmal zu erhöhen. Zudem sei dem Gremium kirchenrechtliche Beratung aus dem Kirchenamt der EKD angeboten worden. In welchen Fällen die von den Betroffenen geforderte unabhängige juristische Beratung zur Verfügung gestellt werden kann, werde noch geprüft.
Die Mitglieder des Betroffenenbeirats unterstrichen, dass sie ihre Arbeit im Namen von Missbrauchsopfern weiterführen wollen. Stein forderte über die kirchlichen Aufklärungsbemühungen hinaus aber auch eine vom Bundestag berufene Wahrheitskommission. Der Staat müsse die Rolle des Aufklärers übernehmen und dürfe dies nicht den Kirchen überlassen, sagte er.