Bremen (epd). Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Bremen dürfen nach einem Beschluss der Landesregierung bei Dienstreisen nur noch in Ausnahmefällen mit dem Flugzeug oder im Taxi unterwegs sein. "Das ist klimafreundlich und stärkt den Öffentlichen Personennahverkehr", erklärte Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) am Dienstag nach einem entsprechenden Senats-Votum. Unter dem Motto "Vorrang für den Klimaschutz" wurde ein Entwurf zur Reform des Reisekostengesetzes im kleinsten Bundesland beschlossen, der jetzt an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet wird.
Flüge sollen nur noch bei langen Strecken vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wenn die alternative Reisezeit mit der Bahn nicht länger als sieben Stunden dauere, seien Züge zu nutzen, hieß es. In begründeten Einzelfällen, wenn beispielsweise die Teilnahme aus Zeitgründen nur mit dem Flugzeug gewährleistet werden könne, sei eine Ausnahme möglich. Der Vorrang für die Bahn gelte auch, wenn im Vergleich zum Flugpreis höhere Kosten anfallen. "Damit hat Bremen auf Länderebene eine Vorreiterrolle übernommen", teilte der Senat mit.