Frankfurt a.M. (epd). In der Debatte über Sterbehilfe haben sich der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, und der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, gegen den assistierten Suizid in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen. In einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Montag) warnen die beiden evangelischen Theologen davor, dass der Tod von eigener Hand zu einer Normalform des Sterbens werden könnte.
Der Respekt vor der Würde jedes Menschen und der Achtung seines Lebens gebiete es, "Menschen, soweit das in der gegebenen Situation möglich und angemessen ist, vor dem Schritt in die Selbsttötung zu bewahren - mitmenschlich, durch gute Pflege, seelsorglich und medizinisch", schreiben Dabrock und Huber in ihrem Beitrag.
Nach den Worten der beiden Ethiker sind vor allem die herausgehobenen Vertrauensberufe in Seelsorge und Medizin durch die Anwaltschaft für das Leben geprägt. "Zu ihr gehört in diesen Berufen ebenso wie in der Pflege die Begleitung im Sterben, aber nicht die Herbeiführung des Todes", schreiben Huber und Dabrock. "Es geht darum, dass der Suizid nicht eine Normalform des Sterbens wird", heißt es in dem Beitrag.
Vielmehr sollte die Diakonie "ihr Profil statt durch ein geschäftsmäßiges Angebot im Bereich der Suizidassistenz durch Formen der Begleitung in der letzten Lebensphase stärken, die ihr Gewicht auf mögliche Alternativen legen". Zu den möglichen Alternativen gehöre insbesondere die palliative Versorgung, die nicht nur Mittel der Schmerzlinderung umfasse, sondern körperliche und psychologische, seelsorgliche und spirituelle Sterbebegleitung einschließe, schreiben die evangelischen Theologen weiter.
Die Experten für evangelische Ethik beziehen sich in ihrem Beitrag auf einen Vorstoß mehrerer evangelischer Autoren, darunter auch Diakonie-Präsident Ulrich Lilie und der hannoversche Landesbischof Ralf Meister, die sich ebenfalls in einem Gastbeitrag in der FAZ für die Möglichkeit der Suizidassistenz auch in diakonischen und kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen hatten.
Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020, das das Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung kippte, das 2015 vom Bundestag beschlossen worden war. Offiziell lehnen die evangelische und katholische Kirche die Suizidassistenz ab - unabhängig davon, in welcher Einrichtung sie stattfindet.
epd hei/co jup