Es gehöre zum Profil kirchlicher Krankenhäuser, Anwälte des Lebens zu sein. "Dies hat zur Folge, dass Menschen, die in der Situation einer schweren Krankheit den Wunsch äußern, ihr Leben zu beenden, Hilfen aus dem Bereich der Palliativmedizin und -pflege angeboten werden", schreibt der Theologe in einem Gastbeitrag für den Fachdienst epd sozial des Evangelischen Pressedienstes.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor gut einem Jahr das gesetzliche Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt. Führende Protestanten, darunter Diakonie-Präsident Ulrich Lilie, hatten sich in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" in der vergangenen Woche für die Möglichkeit der Suizidassistenz auch in kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm lehnt dies dagegen weiter ab. Insgesamt ergibt sich ein uneinheitliches Meinungsbild.
Mögliche Konfliktsituationen
Die Kirchen achteten die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, schreibt Radbruch. "In kirchlichen Krankenhäusern ist der Patientenwille ein hoher Wert. Deswegen ist der Sterbewunsch von Patientinnen und Patienten zu respektieren und eine moralische Verurteilung wird der existenziellen Not der Betreffenden nicht gerecht." Aus diesem Respekt vor der autonomen Entscheidung des Einzelnen könne aber kein Handlungsauftrag für das kirchliche Krankenhaus abgeleitet werden. Auch das Bundesverfassungsgericht leite aus dem Recht, Suizidbeihilfe in Anspruch zu nehmen, keine Verpflichtung für Staat, Krankenhäuser oder Ärztinnen und Ärzte ab, diese Suizidhilfe auch zu leisten, erläutert Radbruch.
Der Chef des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes räumt ein, dass es auch in kirchlichen Krankenhäusern dazu kommen kann, dass Menschen mit schweren Erkrankungen kurz vor dem Tod um Hilfe beim Suizid bitten "und die Ärzte in eine Dilemmasituation kommen". Diese Fälle entziehen sich nach Radbruchs Auffassung "der moralischen Beurteilung und sind auch nicht durch strafrechtliche Regelungen zu fassen." Die genauen organisationsethischen Implikationen für ein evangelisches Krankenhaus könnten allerdings erst geklärt werden, nachdem die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung des Gesetzes zum assistierten Suizid vorliege.