Menschenrechts-Institut: Familiennachzug dringend reformieren

Menschenrechts-Institut: Familiennachzug dringend reformieren
06.01.2021
epd
epd-Gespräch: Dirk Baas

Berlin (epd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) fordert von der Bundesregierung Gesetzesreformen, um mehr Familiennachzüge von Flüchtlingen möglich zu machen. "Die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist im ersten Halbjahr 2020 weiter rapide zurückgegangen", sagte Anna Suerhoff, Mitarbeiterin des Instituts, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Laut Angaben der Bundesregierung wurden im ersten Quartal des Vorjahres 1.856 Visa erteilt, im zweiten Quartal 2020 lediglich 42. Besonders betroffen seien unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, etwa in Elendslagern auf den griechischen Inseln.

Auch als Folge der Corona-Pandemie unterlaufe die Regierung ihre eigenen Ziele. Am 1. August 2018 trat das "Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" in Kraft. Maximal 1.000 Personen im Monat können seither zu Familienmitgliedern nach Deutschland ziehen. Möglich ist das für Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne Sorgeberechtigte in Deutschland leben. Auch Kinder können nachkommen, oder Ehepartner, wenn die Ehe vor der Flucht geschlossen wurde.

Heute zeige sich, dass das komplizierte Verfahren bei der Antragsprüfung sowohl die Betroffenen als auch die Behörden vor große Schwierigkeiten stelle, urteilte Suerhoff. "Der Gesetzgeber sollte subsidiär Schutzberechtigte wieder mit anerkannten Flüchtlingen gleichstellen, zur Gesetzeslage von 2015 zurückkehren und damit von jeglicher Art der Kontingentierung absehen", sagte die Expertin.

In einer vom DIM veröffentlichten Stellungnahme heißt es, weder die gesetzlichen Regelungen noch die behördlichen Entscheidungen berücksichtigten hinreichend, dass die Familien wegen Verfolgung und Krieg in ihrem Herkunftsland keine andere Möglichkeit haben, als in Deutschland als Familie zusammenzuleben.

Zur Begründung für die niedrigen Visa-Zahlen sagte Suerhoff, die Anträge hätten nur eine beschränkte zeitliche Gültigkeit. Deshalb müssten Betroffene Personen jetzt nach dem Jahreswechsel eine erneute Visa-Ausstellung bei den Auslandsvertretungen beantragen.