Wie bei einer Online-Veranstaltung am Mittwochabend deutlich wurde, halten Aktive wie Benedikt Kern vom ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche Nordrhein-Westfalen das Festhalten der Kirche an dieser Vereinbarung für nicht mehr sinnvoll. Besonders nachdem der Staat 2018 einseitig die Bedingungen verschärft habe, sagte er. Dagegen ist Johanna du Maire, juristische Referentin beim Bevollmächtigten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Auffassung, man dürfe den Gesprächsfaden mit dem Staat nicht abreißen lassen: "Wir als Kirche dürfen nicht die Tür zumachen."
Seit 2015 gilt eine Vereinbarung zwischen Staat und Kirche. Sie verpflichtet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Fälle der Menschen im Kirchenasyl nochmals zu prüfen. Die Gemeinden wiederum verpflichten sich, Dossiers über die Fälle zu erstellen und Ansprechpartner für die Behörden zu benennen. 2018 hat der Staat die Frist für einen Geflüchteten aus dem Kirchenasyl zur Rückführung nach den Dublin-Verordnungen in das Erstaufnahmeland aber auf 18 Monate erhöht.
Die Dossiers bedeuteten für die Gemeinden sogar Vorteile, sagte du Maire. Sie hätten damit ein "Reflexionsmoment", mit dem sie sich deutlich machten, warum die Geflüchteten im Kirchenasyl "ein Härtefall sind oder nicht".
Kern dagegen befürchtete, dass sich die staatliche Seite weitere Erschwernisse für die Kirchenasyle "ausdenkt". Die Kirchen sollten weniger die juristische, sondern mehr die theologische Dimension des Kirchenasyls betonen, sagte er. Sie sollten sich "eindeutig und klar" hinter das Kirchenasyl stellen und mit entschiedener Öffentlichkeitsarbeit ihre Kirchenasyle begründen.
Weniger Kirchenasyl als in den Vorjahren
Auch in Corona-Zeiten befinden sich Menschen im Kirchenasyl, allerdings weniger als in den Vorjahren. Mitte Oktober waren es laut der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" 326 aktive Kirchenasyle mit mindestens 557 Personen, davon 113 Kinder. 306 Kirchenasyle waren sogenannte Dublin-Fälle: Bei diesen soll die Rückführung in ein anderes EU-Land nach der Dublin-Verordnung verhindert werden, das für das Asylverfahren zuständig wäre, wo aber die Aufnahmebedingungen nach Ansicht der Kirchenasyl-Vertreter oft menschenunwürdig sind.
Auch die Äbtissin Mechthild Thürmer hat Menschen ins Kirchenasyl genommen. Ihr wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" geleistet zu haben, weil sie im Jahr 2018 eine Eritreerin, die nach Italien abgeschoben werden sollte, in ihrer Abtei in Kirchschletten bei Bamberg aufnahm. Das Verfahren wurde Ende Juli ausgesetzt, weil gegen sie in zwei weiteren Fällen ermittelt werde.
Hilfe für Flüchtlinge als christliche Beistandspflicht
Die Äbtissin kritisierte bei der Internet-Konferenz einen Brief der Behörden, in dem sie aufgefordert worden sei, "ihr Verhalten zu überdenken". Sie habe eine geflüchtete Kurdin aufgenommen: "Soll ich sie jetzt wegschicken, weil ich ein solches Schreiben bekomme?" Die Äbtissin hat nach ihren Angaben inzwischen etwa 30 Asylbewerber im Kloster im Kirchenasyl gehabt, "die meisten sind positiv beschieden worden", berichtete sie.
Kirchenasylgemeinden sehen die Hilfe für Flüchtlinge als christliche Beistandspflicht an, die in der Bibel geboten werde. Die Kirchen sind aber kein rechtsfreier Raum, der Staat kann also jederzeit die Abschiebung vollziehen.