Brandenburgs Verfassungsgericht urteilt über Paritätsgesetz

Brandenburgs Verfassungsgericht urteilt über Paritätsgesetz

Potsdam (epd). Das brandenburgische Verfassungsgericht will am 23. Oktober sein Urteil über das Paritätsgesetz des Landes verkünden. Das teilte das Gericht am Montag in Potsdam mit.

Das Anfang 2019 beschlossene Gesetz verpflichtet die politischen Parteien, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für Landtagswahlen abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Es soll erstmals bei der Landtagswahl 2024 angewendet werden. Brandenburg gilt mit der Neuregelung bundesweit als Vorreiter.

Gegen das Paritätsgesetz haben NPD, AfD sowie vier AfD-Parteimitglieder Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt sehen. Die mündliche Verhandlung dazu fand am 20. August statt.

Das Thüringer Verfassungsgericht hatte Mitte Juli das Paritätsgesetz des Freistaates gekippt. Das Gesetz hatte eine verbindliche Frauenquote von 50 Prozent der Kandidaten bei künftigen Landtagswahlen auf den Landeslisten der Parteien vorgeschrieben. Die Richter sahen darin mehrheitlich die in der Landesverfassung festgeschriebene Freiheit der Wahl beeinträchtigt. Auch das passive Wahlrecht - also das Recht, sich einer Wahl zu stellen - werde mit dem Paritätsgesetz eingeschränkt, hatten die Weimarer Richter geurteilt. In Thüringen soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.