Das Konzept sehe unter anderem einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden in alle Richtungen vor und mache genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Bis zum Einnehmen der Plätze solle ein Mundschutz getragen werden. Der Abstand zum Publikum solle mindestens vier Meter betragen.
In Gottesdiensten darf laut dem Konzept gesungen werden, wenn dieser nicht länger als 60 Minuten dauert und das Singen einen Zeitrahmen von 15 Minuten nicht überschreitet. Die Deckenhöhe sollte mindestens 3,5 Meter betragen, und es sollten ausreichende Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein. Bei maschinellen Belüftungsanlagen darf der Gottesdienst auch länger dauern, dann darf auch länger gesungen werden.
Mitte Juli hatte der Berliner Senat beschlossen, das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen wieder zu erlauben, wenn dafür ein Hygienerahmenkonzept vorliegt. Dazu gab es Abstimmungen mit Vertretern aus der Wissenschaft, vom Landesmusikrat, den Chorverbänden, von Rundfunkchören sowie der Kirchen.
Im Gegensatz zu Berlin durfte etwa in Kirchengemeinden in Brandenburg und Sachsen schon zuvor wieder gesungen werden. Dort gelten ähnliche Regelungen wie in Berlin.