Als Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen sagte die hannoversche Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track am Donnerstag in Hannover: "Auch ohne den dafür laut Gesetz notwendigen Anlass könnten vier Sonntage verkaufsoffen sein. Ausgenommen davon müssten explizit die vier Adventssonntage sein und Allerheiligen."
In einem Brandbrief an Ministerpräsident Stephan Weil hatten die Oberbürgermeister von insgesamt 16 niedersächsischen Städten vor den gravierenden folgen der Corona-Pandemie für die Innenstädte hingewiesen. In dem Schreiben heißt es unter anderem: "Das Infektionsrisiko sowie die damit verbundenen infektionsschützenden Maßnahmen wie die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung treffen den innerstädtischen Einzelhandel massiv."
Die Oberbürgermeister forderten daher eine Gesetzesänderung, damit bis Ende des Jahres noch vier verkaufsoffene Sonntage zur Belebung des Handels möglich werden. Die Landesregierung arbeitet nach eigenen Angaben bereits daran, zwischen August und November vier verkaufsoffene Sonntage ohne besonderen Anlass zu ermöglichen.
Nach geltendem Recht müssen die verkaufsoffenen Sonntage eigentlich an beispielsweise Stadtfeste oder Messen geknüpft sein. Derlei Anlässe hätten sich wegen der Corona-Pandemie allerdings in diesem Jahr nicht geboten, sagte Gäfgen-Track. Deshalb sei für die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen in diesem Jahr die Ausnahmeregelung vorstellbar. In der Vergangenheit hatten die Kirchen die Gesetzgebung zu Sonntagsöffnungen kritisch begleitet und wiederholt einen Schutz der Sonntagsruhe eingefordert.