Regensburg (epd). Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Eltern eines Kindergartenkindes Recht gegeben: Die Corona-bedingte Beschränkung des Kindergartenbesuchs bis 30. Juni durch das bayerische Gesundheitsministerium sei unverhältnismäßig, urteilte das Gericht am 17. Juni, wie es am Montag mitteilte (Az.: RO 14 S 20.100). Die Landesregierung will gegen das Urteil Beschwerde einreichen, teilte ein Sprecher des bayerischen Sozialministeriums auf Anfrage mit.
Antragsteller in dem Verfahren waren die Eltern eines vierjährigen Kindes. Das Kind kann wegen der erlassenen Allgemeinverfügung aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht in den Kindergarten. In dieser Verfügung seien zwar viele Ausnahmen vorgesehen, durch die etwa vier Fünftel der Kinder in den Kindertageseinrichtungen wieder betreut werden könnten. Beim Kind der Antragsteller liege jedoch keine der Ausnahmen vor.
Nach Auffassung des Gerichts ist die Corona-Pandemie zwar noch keinesfalls überstanden, Schutzmaßnahmen seien weiterhin erforderlich. Die Regelungen erscheinen aber angesichts der langen Dauer der Schließung und des gegenwärtigen Infektionsgeschehens "nicht mehr verhältnismäßig", urteilte das Gericht. Die Rechte des Kindes und seiner Eltern seien bei Erlass der Allgemeinverfügung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Auch weniger einschneidende Maßnahmen seien geeignet und derzeit auch ausreichend, um das Infektionsrisiko einzudämmen, hieß es.