Weiterhin keine Proben, Singen im Gottesdienst aber erlaubt: Die Verantwortlichen für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) haben sich am Freitag für Solisten, Chöre und Bläser auf geringfügige Lockerungen verständigt. Demnach sind Chor- und Bläserproben zwar bis zum 5. Juni je nach Bundesland nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Singen und Musizieren in Gottesdiensten ist aber möglich.
Während in Berlin die Chöre weiterhin nicht zum Üben zusammenkommen dürfen, ist in Brandenburg Unterricht mit bis zu fünf Instrumentalistinnen und Instrumentalisten erlaubt, heißt es in einer Stellungnahme der EKBO-Kirchenmusik. Dabei stützt sich die Landeskirche auf entsprechende Regelungen für Musikschulen sowie Hygiene- und Abstandsregelungen in den jeweiligen Ländern.
In Sachsen, wo in der schlesischen Oberlausitz auch Kirchengemeinden der EKBO liegen, sind ebenfalls entsprechend der Regelungen für Musikschulen Proben in Kleingruppen bis zu vier Personen möglich, hieß es weiter. Proben für Orchester und Chöre seien dagegen weiter nicht zulässig. Bei Blasinstrumenten und Sängern in Kleingruppen müsse ein Abstand von drei Metern eingehalten werden.
Mit Verweis auf neue Studien heißt es in der Stellungnahme der EKBO, "dass Singen und Musizieren nicht gefährlicher als Sprechen sind". Deshalb ist im Rahmen der wieder erlaubten Gottesdienste Singen und beispielsweise Posaunenmusik unter freiem Himmel mit den bekannten Abstandsregeln zur musikalischen Gestaltung auch vor dem 5. Juni möglich. Gemeindegesang im Freien sei ebenfalls vertretbar. Wichtig sei dabei aber, darauf zu achten, "dass die reine Gesangszeit insgesamt von kurzer Dauer bleibt". Auch in entsprechend großen Kirchenräumen könnten in Abhängigkeit von Raumgröße und Einhaltung der Abstandsregeln untereinander und zur Gemeinde Solisten und kleine Ensembles musizieren.
Für die Zeit nach erfolgter Aufhebung der Kontaktbeschränkungen würden derzeit konkrete Hygienekonzepte für Chöre und Bläserchöre entwickelt, hieß es weiter. Sie werden voraussichtlich Empfehlungen unter anderem zu Gruppen- und Raumgrößen, Abstandsregelungen, Probendauer, Desinfektion, Lüften, Notenausgabe und Teilnehmerlisten enthalten. Der Normalbetrieb werde dann möglicherweise mit Kinder- und Jugendchören wieder aufgenommen in Abstimmung mit den Regeln in Kitas, Schulen und Musikschulen. Dabei sei aber besondere Vorsicht für altersgemischte Gruppen angesagt.