Das habe der Krisenstab des Landes den Kirchen in einem Brief mitgeteilt. Zu Einsätzen der Ordnungsbehörden in Kirchen werde es nicht kommen. Gottesdienstliche Versammlungen sind wegen der Pandemie aber weiterhin verboten. "Ich bin froh, dass es nun eine Regelung für die Öffnung der Kirchen zum stillen Gebet gibt" sagte der Ratsvorsitzende der Konföderation, Landesbischof Ralf Meister aus Hannover. So hätten die Gemeinden jetzt Sicherheit. Die Entscheidung, ob eine Kirche geöffnet wird, treffen die Pastorinnen und Pastoren gemeinsam mit dem Kirchenvorstand vor Ort. Diese sind laut Meister auch dafür verantwortlich, dass die Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.
"Es bleibt allerdings der Schmerz, dass wir an Gründonnerstag, Karfreitag und an Ostern nicht in unseren Kirchen Gottesdienste feiern können", fügte Meister hinzu. "Dazu gibt es leider keine Alternativen, wenn wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen wollen." Der Bischof dankte den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kirche, die sich dafür einsetzten, dass die Osterbotschaft von der Auferstehung Jesu die Menschen auf digitalen und neuen analogen Wegen erreiche.
In den Kirchen hatte es zuvor kontroverse Diskussionen darüber gegeben, ob Kirchengebäude angesichts der Corona-Pandemie komplett geschlossen werden sollten oder in bestimmten Grenzen offengehalten werden könnten. Zuletzt hatten der frühere ZDF-Moderator Peter Hahne und die Theologin Margot Käßmann für eine Öffnung einzelner Kirchen plädiert. Zahlreiche evangelische Landeskirchen hatten ihren Gemeinden zunächst empfohlen, die Kirchen geschlossen gehalten, um eine Ansteckungsgefahr zu vermeiden. Viele katholische Kirchen und einzelne evangelische Kirchen wie der Bremer Dom blieben aber zum persönlichen Gebet geöffnet.