Berlin (epd). Die Rentenkommission der Bundesregierung setzt weiter auf die gesetzliche Rente. Sie sei das Herz der Alterssicherung in Deutschland, heißt es in ihrem Abschlussbericht, den die Kommission am Freitag in Berlin an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) übergab. Damit die Bevölkerung Vertrauen in die Rente habe, müssten die Altersbezüge nach einem langen Arbeitsleben auskömmlich sein, erklären die Experten. Verbesserungen forderte die Kommission bei Riester- und Betriebsrenten. Die Kommission war von der Bundesregierung eingesetzt worden, um Vorschläge für die Weiterentwicklung der Alterssicherung nach 2025 zu machen.
Die Empfehlungen der Experten stießen bei Politikern und Verbänden auf ein gemischtes Echo. Der Renten-Experte Axel Börsch-Supan, der der Kommission angehörte, kritisierte, sie habe nicht den Mut gehabt, die Finanzierung der Rentenversicherung über eine Kopplung des Rentenalters an das steigende Lebensalter zu sichern. Axel Börsch-Supan nannte den Abschlussbericht insgesamt enttäuschend. "Unbequeme Themen wie Beitragssatz, Sicherungsniveau und Renteneintrittsalter scheuklappenartig auszublenden, halte ich für falsch", erklärte er.
Neben Börsch-Supan gab auch DGB-Vorstand Annelie Buntenbach ein abweichendes Sondervotum ab. Buntenbach lehnt einen Korridor von 44 bis 49 Prozent für das Rentenniveau nach dem Jahr 2026 ab. "Das Niveau von heute 48 Prozent muss als definitive Untergrenze festgelegt werden, und zwar ein für alle Mal", erklärte sie.
Die Deutsche Rentenversicherung empfahl der Bundesregierung, die Vorschläge der Kommission umzusetzen. Minister Heil kündigte an, er werde bis zum Herbst konkrete Vorschläge machen. "Die Menschen müssen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können, nach einem Leben voll Arbeit im Alter gut abgesichert zu sein", sagte er.
Die Kommission empfiehlt, an dem derzeit geltenden Konzept der doppelten Haltelinien, die das Rentenniveau nach unten absichern und die Beitragssätze nach oben begrenzen, auch über 2025 hinaus festzuhalten. Das Renteniveau - also das Verhältnis einer Durchschnittsrente zu einem Durchschnittseinkommen - solle sich von 2026 an in einem Korridor von 44 bis 49 Prozent bewegen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,2 Prozent und soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken.
Die Haltelinien für das Rentenniveau und die Beiträge sollen nach dem Willen der Kommission 2025 durch den Gesetzgeber immer verbindlich für sieben Jahre, also erstmals von 2026 bis 2032, festgelegt werden. Die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung sollten nach der Empfehlung der Kommission ab 2026 zwischen 20 und 24 Prozent des Einkommens liegen. Derzeit beträgt der Beitrag 18,6 Prozent des Einkommens.
Zu einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze hat sich die Kommission nicht festgelegt. Diese Frage solle in einem Alterssicherungsbeirat beraten werden, der dazu 2026 eine Empfehlung abgeben solle. Das Renteneintrittsalter steigt nach den gesetzlichen Regelungen bis 2031 auf 67 Jahre. Ob es weiter angehoben werden soll, war eine der strittigsten Fragen in der Kommission, die paritätisch mit Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen und Wissenschaftlern besetzt war.
CDU- und SPD-Fraktion begrüßten den Bericht. Für die CDU bleibe ein wichtiges Ziel, die zusätzliche Altersvorsorge über die gesetzliche Rentenversicherung hinaus zu stärken, sagte Fraktionsvize Hermann Gröhe. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, erklärte, dass die SPD das Sicherungsniveau der Rente von mindestens 48 Prozent halten wolle.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zeigte sich zufrieden, auch wenn "die vereinbarten Empfehlungen der Rentenkommission in wesentlichen Teilen vage sind". Der Paritätische Wohlfahrtsverband äußerte sich enttäuscht und forderte, das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben. Die Diakonie begrüßte, dass die Rentenkommission die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung als zentrales Element der Altersversorgung stärken und die Beiträge und Renten gleichermaßen stabilisieren wolle.
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