Die Hilfen sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Wirtschaft und Bevölkerung mildern und das Gesundheitswesen stützen. Unternehmen erhalten unbegrenzte Kreditzusagen und können leichter Kurzarbeit beantragen. Solo-Selbstständige können zur Überbrückung ihrer Einnahmeausfälle Hartz-IV-Leistungen beantragen. Kleine Betriebe erhalten Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Beschlossen wurden außerdem Lohnersatzleistungen für Eltern, die zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause bleiben müssen, ein befristeter Kündigungsschutz für Mieter und finanzielle Anreize für Kurzarbeiter und Rentner, die in Branchen einspringen, wo wegen der Krise Arbeitskräfte fehlen.
Geld für Schutzkleidung und Intensivbetten in Kliniken
Krankenhäuser bekommen Milliarden-Hilfen, damit sie ihre Intensivkapazitäten ausbauen und finanzielle Zuschüsse für die Beschaffung von Schutzkleidung. Auch die Finanzmittel für die Pflege in den Kliniken werden erhöht. Pflege- und Reha-Einrichtungen werden Einnahmeausfälle durch geringe Belegung oder Schließungen zum Teil erstattet. Das Pflegepersonal in Heimen und Pflegediensten soll weniger Zeit für Bürokratie aufwenden müssen, Vorschriften und Kontrollen werden gelockert. Zusatzkosten der Pflegeanbieter für mehr Personal und Schutzkleidung werden von den Pflegekassen getragen.
Um das Paket im Eilverfahren beschließen zu können, kam der Bundesrat innerhalb dieser Woche zu seiner zweiten Sondersitzung zusammen. Die Länder schickten jeweils nur einen Vertreter und verzichteten auf Redebeiträge, um die Sitzung kurz und das Infektionsrisiko niedrig zu halten. Der Bundestag hatte das Paket mit einer breiten Zustimmung im Eilverfahren am Mittwoch dieser Woche verabschiedet.