Wegen der Corona-Krise sind Beerdigungen und Trauerfeiern nur noch im eingeschränkten Umfang möglich. Bundesweit rufen Kirchen, Bestatter und Behörden zur Vorsicht auf. Sie geben Tipps, die vor Ansteckung schützen sollen. Allerdings seien die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und in den Kommunen vor Ort noch höchst unterschiedlich, erklärte der Bundesverband Deutscher Bestatter am Dienstag in Düsseldorf. Inzwischen wurden viele Trauerhallen geschlossen, Beisetzungen müssen im Freien stattfinden. Zudem wird empfohlen, die Anzahl der Trauergäste so weit wie möglich zu reduzieren.
Trauerfeiern auf Friedhöfen würden zurzeit in einigen Bundesländern noch als "private" Veranstaltungen angesehen, erklärte der Bestatterverband. Sie fielen damit nicht unter das generelle Verbot von "öffentlichen" Versammlungen. Dennoch würden Städte und Kirchengemeinden die Trauerhallen schließen und Trauerfeiern untersagen - wie auch schon Gottesdienste untersagt sind.
Bestattungen müssen nach Einschätzung des Göttinger Kirchenrechtlers Hans Michael Heinig weiter möglich sein. "Eine würdevolle Grablegung ist vom postmortalen Persönlichkeitsrecht geschützt", sagte er. Man könne Bestattungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Zeitlang aufschieben und sie auf den allerengsten Familienkreis begrenzen. "Aber es wäre nicht hinnehmbar, die leiblichen Überreste Verstorbener teilnahmslos verscharren lassen zu müssen."
Bestattungen nur bis maximal 25 Trauernden
Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter erklärte, die Trauerfeier sollte im privaten Bereich weiter möglich sein, aber es sollten durch die Bundesländer eindeutige Vorgaben erfolgen, wie viele Trauergäste maximal teilnehmen dürfen. Aktuell fänden teilweise noch Trauerfeiern mit Trauerkaffee mit zahlreichen Trauergästen statt. Besonders bei alten und kranken Menschen bestehe sehr große Ansteckungsgefahr, "weil natürlich Umarmungen erfolgen und Tränen fließen. Hier werden somit unmittelbar Körperflüssigkeiten ausgetauscht", hieß es weiter.
Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt bis zu 25 Personen bei einer Trauerfeier, um das Risiko der Ansteckung zu verringern. Sofern die Friedhofsverwaltung noch Trauerfeiern zulässt, solle diese vor Ort ab sofort bei Trauerfeiern Teilnehmerlisten auslegen, in der durch einen Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung oder einen Mitarbeiter des Bestatters die Teilnehmer inklusive Kontaktdaten eingetragen werden, hieß es. Auch die Mitarbeiter des Bestatters und die Träger sollten auf diesen Listen erfasst werden.
Teilnehmerlisten vier Wochen aufbewahren
Dadurch könnten Teilnehmer schneller identifiziert werden, sollte zu einem späteren Zeitpunkt einer der Trauergäste positiv auf das Coronavirus getestet werden. Die Teilnehmerlisten sollten von der Friedhofsverwaltung verwahrt und nach rund vier Wochen vernichtet werden. Der größte Berufsverband der Bestatter in Deutschland empfiehlt, Trauerfeiern bis auf weiteres zu erlauben. Sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, "können Trauerfeiern aber ebenfalls kurzfristig untersagt werden".
Der Bundesverband Deutscher Bestatter repräsentiert mehr als 3.100 Bestattungsunternehmen in ganz Deutschland. Das seien mehr als 80 Prozent aller deutschen Bestatter. Als wichtige Aufgabe zählt für den Bundesverband der Erhalt und die Förderung der Bestattungskultur und des Berufsethos.