Berlin (epd). Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Gespräche über eine mögliche Regulierung der vom Gericht grundsätzlich erlaubten organisierten Suizidassistenz angekündigt. Er werde mit allen Beteiligten sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden, sagte Spahn am Mittwoch in Berlin. Ob eine mögliche Regelung letztlich von der Bundesregierung oder vom Bundestag initiiert werden soll und wann sie kommen könnte, ist nach seinen Worten noch offen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das seit 2015 geltende Verbot organisierter Suizidhilfe, wie sie Sterbehilfe-Organisationen leisteten, gekippt. Die Karlsruher Richter sehen es durch eine unangemessene Einschränkung des Persönlichkeitsrechts als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz an. Sie betonten aber auch, dass der Gesetzgeber Handlungsspielraum zur Regulierung dieser Organisationen habe.
Über eine Regelung wolle er sprechen mit Blick auf Beratungspflichten, Wartefristen und den Umstand, dass je nach Lebenssituation unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewillens gestellt werden könnten, sagte Spahn. Der Minister selbst gehörte 2015 zu den Unterstützern des Verbots der geschäftsmäßigen Suizidassistenz. Nichtsdestotrotz akzeptiere er das Urteil, sagte Spahn, warnte aber auch: "Ich finde es genauso wichtig, dass aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht eine Gewöhnung und in der Folge gar eine sich aus einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung ergebende Pflicht zur Inanspruchnahme von Sterbehilfe entwickeln darf."
Der Gesundheitsminister sagte weiter, dass in seinem Haus nun auch Konsequenzen für den Rechtsstreit um das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft würden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass die Behörde Anträge auf todbringende Medikamente prüfen und gegebenenfalls auch genehmigen muss. Derzeit sorgt ein Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums dafür, dass die Anträge weiter nicht positiv beschieden werden.
Spahn sagte mit Blick auf diesen Streit, das Bundesverfassungsgericht habe auch festgestellt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben keinen Anspruch auf die Hilfe Dritter bedeute. Es wäre falsch, "wenn Behörden über Leben und Tod entscheiden müssten", sagte er. Nach seinen Angaben gibt es zu dieser Frage auch noch ein offenes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.