Berlin (epd). Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe kritisiert und den Gesetzgeber zu neuen Regelungen aufgefordert. Er mache keinen Hehl daraus, dass er das Urteil zur Verfassungswidrigkeit von Paragraf 217 "bedauere, ja für falsch erachte", erklärte Dabrock in einem Statement bei Twitter. Das Gericht habe die lange Tradition verlassen, Selbstbestimmung zu schützen, sie aber auch mit einer "Rechtskultur des Lebensschutzes" zu verbinden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch den Strafrechtsparagrafen, der die auf Wiederholung angelegte Hilfe beim Suizid verboten hatte, gekippt. Schwerstkranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine hatten dagegen geklagt.
Dabrock hatte zuvor einen größeren Handlungsspielraum für Ärzte gefordert. Nach dem Urteil erklärte er, es sei "irritierend, dass das Gericht nicht nur die Rechtsunsicherheit für Ärzte beenden wollte, sondern auch das Verbot dubioser Praktiken von Sterbehilfevereinen grundsätzlich aufhebt".
Dennoch erlaube das Urteil dem Gesetzgeber Spielraum, betonte der evangelische Theologe. In der Begründung des Gerichts hieß es, es sei ein "legitimes Anliegen", verhindern zu wollen, dass sich der assistierte Suizid "als normale Form der Lebensbeendigung" durchsetze. Das Gericht habe dem Gesetzgeber Hinweise gegeben, wie er verhindern könne, dass Menschen oder Organisationen die Not Sterbender und Angehöriger ausnutzten. Diese Anregungen gelte es aufzugreifen und möglichst bald umzusetzen, erklärte Dabrock.