Dortmund (epd). Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot organisierter Hilfe beim Suizid hat die Deutsche Stiftung Patientenschutz appelliert, diese Form der Sterbehilfe nicht als "gewöhnliches Therapieangebot" zu akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht trage eine große Verantwortung, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund. "Eine Gesellschaft, die lernt, Angebote zur Selbsttötung zu akzeptieren, beschreitet einen Irrweg", ergänzte er.
Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des seit 2015 geltenden Verbots organisierter Hilfe beim Suizid verkünden. Schwer erkrankte Menschen, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte haben vor dem höchsten deutschen Gericht gegen den Strafrechtsparagrafen 217 geklagt, weil sie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder ihre Berufsfreiheit verletzt sehen. Paragraf 217 stellt die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe. Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder einer bis zu dreijährigen Haftstrafe geahndet.
Brysch, dessen Organisation sich damals für das Verbot organisierter Suizidassistenz eingesetzt hatte, sagte, es müsse Grenzen staatlichen Handelns geben. Niemand könne allgemeingültige Kategorien entwickeln, die zwischen einem berechtigten oder unberechtigten Wunsch nach Hilfe zur Selbsttötung unterscheiden, argumentierte er. "Somit bliebe die Selbstbestimmung der Willkür Dritter ausgeliefert", sagte Brysch. Wenn es staatliche Handlungsgrenzen nicht gebe, "müsste für jeden Wunsch auf Selbsttötung auch das entsprechende Angebot vorgehalten werden", sagte er.