Schon der Reformator Martin Luther (1483-1546) betonte, dass die Kirche mit dem zivilrechtlichen Rechtsakt der Eheschließung nichts zu tun hat. Die Kirche habe in diesem "weltlichen Geschäft" nichts zu ordnen, aber wenn das Brautpaar es wolle, solle die Kirche die Ehe segnen und für es beten. Doch Luther sprach im 16. Jahrhundert von einer Verbindung zwischen Mann und Frau - bis zur weitgehenden Gleichstellung der Homo-Ehe - zivilrechtlich und kirchlich - war es ein langer Weg:
- 1875: Einführung der Zivilehe im Deutschen Kaiserreich
- 1994: Streichung des Paragrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch, was der Kriminalisierung von Schwulen ein Ende setzt
- 2000: Die Evangelische Kirche im Rheinland beschließt als erste Landeskirche die gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Paare
- 2001: Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- 2002: Bundesverfassungsgericht weist Klage von Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz in einem Grundsatzurteil ab
- 2004: Einführung der Stiefkindadoption und des Versorgungsausgleichs in eingetragenen Lebenspartnerschaften
- 2013: Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschließt der Bundestag die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei der Einkommenssteuer. Das Ehegattensplitting kann nun auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet werden.
- 2013: Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau führt als erste Landeskirche die Trauung für gleichgeschlechtliche Paare ein
- 2017: Bundestag beschließt "Ehe für alle", damit werden Lebenspartnerschaft und Ehe vollkommen gleichgestellt
- 2019: In 14 von 20 Landeskirchen ist grundsätzlich die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, nur in einer Landeskirche, der kleinsten, ist keine Segnung im Gottesdienst möglich.