Berlin (epd). Der Kooperationsanwalt der deutschen Botschaft in der Türkei hatte bei seiner Festnahme Akten zu 47 Fällen dabei. Wie die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, am Mittwoch nach einer nichtöffentlichen Sondersitzung des Innenausschusses sagte, sind davon 83 Personen betroffen. Im September war der türkische Anwalt in der Türkei festgenommen worden. Als Vertrauensanwalt der Botschaft sammelte und prüfte er Informationen über türkische Asylantragsteller. Seit seiner Festnahme besteht die Sorge, dass sensible Informationen über die Schutzsuchenden in der Hand der türkischen Behörden sind. Es sei zugesichert worden, dass keine betroffene Person abgeschoben werde, sagte Polat.
Sie fügte hinzu, dass die Zahl der Betroffenen vermutlich noch viel höher sei, da der Anwalt weit über 200 Verfahren bearbeitet habe. Die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke sagte, diese sogenannten Kooperationsanwälte verfügten nicht über die ganze Asylakte, aber über so viele Daten, dass türkische Behörden daraus Rückschlüsse ziehen könnten, um wen es sich handelt.
Auskünfte zu dem Fall hat nach Worten der beiden Abgeordneten der parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) gegeben. Wie viele Kooperationsanwälte in der Türkei mit anderen Verfahren befasst waren, sei aus Sicherheitsgründen nicht gesagt worden. Der Innenausschuss war auf Antrag der Grünen und Linken zusammenkommen.
Jelpke kritisierte die Beauftragung von Kooperationsanwälten in Asylfällen. Sie habe den Eindruck, dass es sich bei den Überprüfungen um eine "sehr willkürliche Praxis" handele, wobei massenhaft sensible Daten in ein Land übermittelt würden, das versuche, die Informationen abzugreifen. Das Auswärtige Amt hat als Reaktion auf die Festnahme die Zusammenarbeit mit den Kooperationsanwälten in der Türkei im Moment ausgesetzt. Weltweit soll dieses Vorgehen überprüft werden.