EKD will keine pauschalen Leistungen für Missbrauchsopfer

Hand hinter einer Glastür
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Pauschale Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer sind in der evangelischen Kirche nicht geplant (Symbolbild).
EKD will keine pauschalen Leistungen für Missbrauchsopfer
Pauschale Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer, wie sie in der katholischen Kirche diskutiert werden, sind in der evangelischen Kirche nicht geplant.

"So individuell das erlittene Leid war, so unterschiedlich kann auch die mögliche Hilfe ausfallen", sagte ein Sprecher der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Wir werden also die bisherige differenzierte Praxis fortsetzen und weiterentwickeln", ergänzte er.

Die EKD wird bei ihrer Synodentagung ab dem 10. November in Dresden Bilanz ziehen, was seit dem vergangenen Jahr zur Aufklärung und Prävention von sexualisierter Gewalt in der Kirche getan wurde. Dem EKD-Sprecher zufolge haben mit wenigen Ausnahmen alle Betroffenen von der evangelischen Kirche Leistungen erhalten, die bei den unabhängigen Kommissionen der Landeskirchen verzeichnet sind. Wie viel das bislang war, kann nach Angaben des Sprechers wegen der unterschiedlichen Höhen nicht hochgerechnet werden.

Die evangelische Kirche will nicht von "Entschädigung" sprechen. "Das Leid, das sie erlitten haben, kann niemals entschädigt werden", sagte der Sprecher. Die Rede ist stattdessen von Unterstützungs- oder Anerkennungsleistungen. Aus der mehrjährigen Praxis wisse man zudem, dass Betroffene sexualisierter Gewalt unterschiedliche Bedürfnisse äußern "und nicht wenige eine 'Entschädigung' ablehnen", sagte der Sprecher. Von Opfervertretern war in der Vergangenheit allerdings auch zu hören, dass pauschale Leistungen Bürokratie und ein detailliertes Schildern des Erlebten ersparen würden.

Die katholischen Bischöfe hatten im September über eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen beraten. Grundlage war der Bericht einer dafür eingesetzten Kommission, die zwei Modelle vorschlägt: eine pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 300.000 Euro oder ein Stufen-Modell mit Beträgen zwischen 40.000 und 400.000 Euro, das jeden Einzelfall betrachtet.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, betonte kürzlich, dass über die Höhe noch längst nicht entschieden und eine Regelung ohne Plausibilitätsprüfung schwer vorstellbar sei. Seit dem Aufdecken der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 zahlt die katholische Kirche pauschal 5.000 Euro als Anerkennungsleistung.