Paris, Frankfurt a.M. (epd). Der französische Wachkoma-Patient Vincent Lambert ist nach einem jahrelangen Rechts- und Familienstreit und nach der dritten Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen am Donnerstag im Universitätsklinikum von Reims gestorben. Das teilte die Familie laut französischen Medienberichten mit. Die Ärzte des 42-Jährigen hatten vergangene Woche damit begonnen, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen.
Die Ärzte hatten schon im Mai den Tod von Vincent Lambert eingeleitet, die Eltern des Wachkoma-Patienten hatten jedoch dagegen geklagt und recht bekommen. Die lebenshaltenden Maßnahmen mussten wiederaufgenommen werden. Seit Jahren gab es einen Rechtsstreit zwischen Teilen der Familie, dem Krankenhaus in Reims und den Eltern des Patienten. Die Angehörigen sind zerstritten.
Lambert lag seit einem Motorradunfall im Jahr 2008 in einem sogenannten Wachkoma und war gelähmt. Seine Ehefrau und ein Teil seiner Geschwister kämpften für die Abschaltung der lebenserhaltenden Apparate. Die Eltern, strenggläubige Katholiken, sprachen sich jedoch vehement gegen diesen Schritt aus. Sie argumentieren, dass Vincent nicht sterbenskrank, sondern schwerbehindert sei. Zwei Mal erreichten sie, dass die künstliche Ernährung wieder aufgenommen werden musste, die die Ärzte bereits im Einvernehmen mit der Ehefrau des Patienten eingestellt hatten.
Die Eltern waren durch alle gerichtlichen Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Der EuGH entschied bereits 2015, dass die künstliche Ernährung beendet werden darf. Auch der französische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht erklärte das für zulässig. Der Rechtsstreit ging jedoch weiter.
Am 24. April hatte der Verfassungsrat die Entscheidung des Krankenhauses bestätigt, die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen. Das geschah am 20. Mai. Aber das von den Eltern angerufene Berufungsgericht hatte diese Entscheidung noch einmal zur allgemeinen Überraschung aufgehoben. Am 28. Juni bestätigte das Revisionsgericht als oberste Instanz, die in etwa dem Bundesgerichtshof entspricht, noch einmal die Einstellung der künstlichen Ernährung. Zuletzt hatten die Eltern noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingelegt, doch schließlich Anfang Juli ihre Klagewelle gegen die Ärzte und das Krankenhaus eingestellt.
Der Fall löste in Frankreich eine heftige Debatte aus. Experten und Mediziner fordern ein neues Gesetz. In Frankreich ist passive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen zulässig, Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) ist dagegen eine Straftat.
In Deutschland liegen nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz rund 10.000 Menschen im Wachkoma. "Diese Patienten sind keine Sterbenden", sagte der Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Sie hätten Anspruch auf medizinische und pflegerische Versorgung. Nur der Betroffene selbst könne diese Behandlung begrenzen. "Hier ist der einzig sichere Weg die Patientenverfügung", betonte Brysch. "Andernfalls kann es zu jahrelangen Streitigkeiten kommen, die nicht selten von Gerichten entschieden werden müssen. Ein automatisches Mitspracherecht von Eltern oder Ehepartnern gibt es nicht."
epd zim/hei jup