Straßburg (epd). Die AfD ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit ihrer Beschwerde gegen die Bezeichnung als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Die Partei habe den Rechtsweg vor deutschen Gerichten nicht ausgeschöpft, so dass die Beschwerde unzulässig sei, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag. (AZ: 57939/18)
Stein des Anstoßes war eine Anhörung im Bundestag im Oktober 2018, in der das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt hatte, derzeit Informationen über mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD zu sammeln. Die Partei oder zumindest Teile davon könnten dann vom Verfassungsschutz überwacht werden.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte dann im Januar 2019 bei einer Pressekonferenz am 15. Januar in Berlin erklärt, dass die gesamte Partei als "Prüffall" bearbeitet werde. Die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" sowie die rechte AfD-Teilorganisation "Der Flügel" seien als "Verdachtsfall" für verfassungsfeindliche Bestrebungen einzustufen. Es gebe ausreichende Beweise für eine Anti-Migrations- und anti-muslimische Haltung. Die Programme enthielten Positionen, die eindeutig die Menschenwürde verletzten. Die Mitglieder der AfD-Unterstrukturen hätten zudem Verbindungen zu extremistischen Gruppen.
Die AfD argumentierte, dass der Verfassungsschutzpräsident die Partei nicht öffentlich an den Pranger stellen dürfe. Die Arbeit als Oppositionspartei werde so behindert und stigmatisiert. Die Partei legte Beschwerde beim Gerichtshof für Menschenrechte ein. Es gebe in Deutschland keine ausreichende Möglichkeit, sich gegen solch ein Vorgehen gerichtlich zu wehren.
Der Gerichtshof wies die Beschwerde als unzulässig ab, da die AfD die Rechtsmittel in Deutschland nicht ausgeschöpft habe. Inhaltlich entschieden die Straßburger Richter über die Beschwerde nicht. Sie äußerten aber Zweifel, ob die Partei tatsächlich ohne ausreichenden Rechtsschutz vor deutschen Gerichten sei. So verwiesen sie auf die spätere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Februar 2019, mit der das Gericht dem Antrag der AfD stattgab und das Bundesamt für Verfassungsschutz verpflichtete, die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall" zu bezeichnen. Die Behörde hatte die Entscheidung akzeptiert und keine Rechtsmittel dagegen eingelegt.