Der Gesamtvertrag ermöglicht den Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen der EKD die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst, in gottesdienstähnlichen und anderen kirchlichen Veranstaltungen, sofern die Gemeinden alleiniger Veranstalter sind und die Veranstaltung keinen kommerziellen Charakter hat. Ebenfalls umfasst ist die Sichtbarmachung der Noten und Liedtexte mittels Beamer (o. ä.) sowie die Herstellung von kleineren Liedheften (max. 8 Seiten) für einmalige Anlässe wie beispielsweise Hochzeiten.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, zum Vertragsabschluss: "Durch die Vertragsverlängerung besteht für die Gemeinden vor Ort weiterhin Rechtssicherheit ohne zusätzlichen administrativen Aufwand. Auch wird gewährleistet, dass Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten." Auch Hans Ulrich Anke, Präsident des Kirchenamtes der EKD, begrüßte die Verlängerung des Gesamtvertrags. "Insbesondere für die Kirchengemeinden bedeutet die pauschale Abgeltung durch die EKD eine erhebliche Entlastung sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in der praktischen Arbeit bei der Nutzung von Noten und Texten."
VG Musikedition und EKD weisen darauf hin, dass der Vertrag die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten nicht umfasst. Diese Rechte müssen auch weiterhin direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden. Ebenfalls nicht vom Vertrag umfasst, aber über die VG Musikedition lizenzierbar, sind die Herstellung von Liedheften größeren Umfangs sowie Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Vervielfältigungsstücken.